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Fußball-Weltmeisterschaft 2026 - Was ist erlaubt, was ist zu beachten?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 fiebern viele Menschen mit ihren Mannschaften mit. Ob beim gemeinsamen Fernsehen, beim Public Viewing oder beim Feiern nach einem Sieg – damit die Freude für alle ungetrübt bleibt, möchten wir Sie auf einige wichtige Regeln und Hinweise aufmerksam machen.
Fußball schauen im Garten oder auf dem Balkon
Grundsätzlich gelten auch während der Weltmeisterschaft die üblichen Regelungen zur Nachtruhe. In Deutschland ist die Nachtruhe in der Regel von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Private Fußballabende mit Familie, Freunden oder Nachbarn sind selbstverständlich möglich, sollten jedoch so gestaltet werden, dass Anwohnerinnen und Anwohner nicht unzumutbar gestört werden.
Rücksichtnahme und Fairness für ein gelungenes Fußballfest
Bitte beachten Sie, dass private Fußballabende im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon grundsätzlich den üblichen Ruhezeiten unterliegen. Insbesondere die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist zu beachten. Ein offenes Gespräch mit Nachbarn kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und für gegenseitiges Verständnis zu sorgen. Bei wiederholten Ruhestörungen können ordnungsrechtliche Maßnahmen oder mietrechtliche Konsequenzen folgen.
Für öffentliche Übertragungen („Public Viewing“) gelten teilweise besondere Regelungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen im Freien auch nach 22:00 Uhr stattfinden dürfen, wird von den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entschieden.
Sicher feiern – auch im Straßenverkehr
Nach spannenden Spielen und erfolgreichen Ergebnissen wird häufig gemeinsam gefeiert. Dabei gilt: Die Straßenverkehrsordnung bleibt selbstverständlich auch während der Weltmeisterschaft in vollem Umfang bestehen. Autokorsos werden vielerorts geduldet, sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Alle Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt bleiben; das Herauslehnen aus Fenstern oder das Mitfahren auf Fahrzeugteilen außerhalb des Fahrgastraums ist nicht zulässig.
Fahnen und Dekorationen
Das Anbringen von Fahnen, Bannern und Fanartikeln ist grundsätzlich möglich. Dabei sollten diese sicher befestigt werden und weder Nachbarn beeinträchtigen noch die Sicherheit gefährden. Werden bauliche Veränderungen an Gebäuden vorgenommen oder Befestigungen an Fassaden angebracht, kann die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise des Vermieters erforderlich sein.
Fußball am Arbeitsplatz
Viele Spiele der Weltmeisterschaft werden außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden. Sollte dennoch während der Arbeitszeit ein Spiel verfolgt werden wollen, ist dies grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Ein Anspruch auf Freistellung oder Sonderurlaub für Fußballspiele besteht nicht.
Gemeinsam die WM genießen
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wünscht allen Fußballbegeisterten spannende Spiele, faire Wettbewerbe und viele schöne gemeinsame Momente. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme, Respekt und Verantwortungsbewusstsein kann die Fußball-Weltmeisterschaft für alle Beteiligten zu einem gelungenen Erlebnis werden.
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Fachbereich Bürgerdienste
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