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Bauleitplanung
bauleitplanung
Die Bauleitplanung dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung unserer Verbandsgemeinde und erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Sie schafft verbindliche Rahmenbedingungen dafür, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen, und stellt damit Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Grundstückseigentümer sowie Investoren her.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden insbesondere Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufgestellt, geändert oder aufgehoben. Rechtskräftige Bebauungspläne entfalten verbindliche Wirkung für die städtebauliche Ordnung und sind bei Bauvorhaben zwingend zu beachten.
Zur transparenten Information der Öffentlichkeit stehen sämtliche rechtskräftigen Bebauungspläne digital bereit. Über das Geoportal KH können Sie die Pläne einsehen, Plangrenzen prüfen und weiterführende Dokumente abrufen.
Im unteren Abschnitt finden Sie zudem die rechtsverbindlichen Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg.
