Bekanntmachung


Bekanntmachung 

der Landrätin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis 

I. 

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr 
findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbür germeisterin/Stadtbürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinde rats - Kreistags - und 
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - statt. 

II. 

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wäh lerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerver zeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen. 

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvor drucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten. 

Bad Kreuznach, den 5. Februar 2024 


Bettina Dickes 
Landrätin