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- Hinweis zu einem Angebotsplan hinsichtlich Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Ausbau Poststraße in 55450 Langenlonsheim
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Kanalsanierung in der OG Waldlaubersheim Teil 2
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Neugestaltung und Sanierung Friedhof Waldlaubersheim
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Erschließung NBG “Auf den Acht Morgen“ in 55452 Windesheim
- Ausbildung in der Verbandsgemeinde
- Bauleitplanung
- Verfahrensabschlüsse Flächennutzungspläne ab 2020-1
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- FSJ an der Grundschule am Sonnenberg in Langenlonsheim
- MitarbeiterInnen im Ganztagsbereich der Grundschule am Sonnenberg in Langenlonsheim
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- Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Eckenroth am 15. Juni 2025
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Grundsteuerreform
Allgemeines zur Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen. Neben reinen Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich (mit-)genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.
Anders als die Grunderwerbsteuer (einmalig zu zahlen, wenn ich ein Grundstück oder Gebäude kaufe), muss die Grundsteuer jedes Jahr bezahlt werden. Vermieterinnen und Vermieter können sie, bei entsprechender Vereinbarung, über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.
(Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz)