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- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Neubau Radweg und Radwegebrücke zwischen Eremitage Bretzenheim und Freibad Langenlonsheim
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Neubau Radweg und Radwegebrücke zwischen Eremitage Bretzenheim und Freibad Langenlonsheim-2
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Dachsanierung Panoramabad 55442 Stadt Stromberg
- Hinweis zu einem Angebotsplan hinsichtlich Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
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Unsere Verbandsgemeinde stellt sich vor
Unsere verbandsgemeinde stellt sich vor
Ein Synonym für Verbandsgemeinde ist Verwaltungsgemeinschaft. Beide Begriffe bezeichnen eine Verwaltungseinheit, die aus mehreren Gemeinden besteht. Die Verbandsgemeinde ist eine Form der Kommunalverwaltung, die in den deutschen Bundesländern Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt existiert. In den übrigen Bundesländern gibt es ähnliche Verwaltungsformen, die jedoch andere Bezeichnungen haben.
Das Besondere an Verbandsgemeinden ist, dass die Gemeinden autark bleiben und sich selbstständig um viele Angelegenheiten der Gemeinschaft kümmern. Dazu gehören zum Beispiel Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser, Museen und Gemeindestraßen. Jede Gemeinde hat einen eigenen gewählten Ortsgemeinderat oder Stadtrat sowie Ortsbürgermeister/innen oder Stadtbürgermeister/innen. Diese sind ehrenamtlich tätig. In ihren wöchentlichen Sprechstunden bieten Sie Ihnen eine Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen und Ihr Anliegen vorzubringen. Kontaktdaten haben wir auf unseren Gemeindeseiten hinterlegt.
Eine Verbandsgemeinde übernimmt die Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden oder Städte übersteigt. Hierzu zählen zum Beispiel die Schulträgerschaft, das Feuerwehrwesen, die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den überregionalen Tourismus. Die Verwaltung führt neben eigenen Aufgaben, die Verwaltungs- und Kassengeschäfte der Ortsgemeinde und viele Auftragsangelegenheiten (Meldewesen, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Sozialhilfe, etc.) anstelle der Ortsgemeinden aus.
HAUPTSATZUNG
Die Hauptsatzung ist eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune. Zum Erlass ist jede Kommune in Deutschland verpflichtet. In diesem wichtigen Regelwerk sind z.B. festgelegt wo öffentliche Bekanntmachungen stattfinden müssen, welche Ausschüsse gebildet und mit welchen Aufgaben diese betraut werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Rats- und Ausschussmitglieder sowie Feuerwehrangehörige ist.