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Unsere Verbandsgemeinde stellt sich vor
Unsere verbandsgemeinde stellt sich vor

Michael Cyfka
Hauptamtlicher Bürgermeister
Was ist eine Verbandsgemeinde?
Die Verbandsgemeinde ist die gemeinsame Verwaltung mehrerer selbstständiger Ortsgemeinden und Städte. Dieses Verwaltungsmodell ist in Deutschlang vor allem in Rheinland-Pfalz verbreitet und verbindet die Vorteile einer bürgernahen Kommunalpolitik mit einer leistungsfähigen Verwaltung.
Das Besondere an einer Verbandsgemeinde: Die Ortsgemeinden und Städte bleiben eigenständig und behalten ihre gewählten Gemeinderäte bzw. Stadträte sowie ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Entscheidungen, die das Leben vor Ort betreffen, werden weiterhin in den Gemeinden getroffen. Dazu gehören beispielsweise Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser, Museen oder Gemeindestraßen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister üben ihr Amt ehrenamtlich aus und stehen den Bürgerinnen und Bürgern in regelmäßigen Sprechstunden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gleichzeitig übernimmt die Verbandsgemeinde Aufgaben, die eine einzelne Gemeinde allein nur schwer oder nicht wirtschaftlich erfüllen könnte. Dazu zählen unter anderem die Trägerschaft der Schulen, das Feuerwehrwesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Unterhaltung von Gewässern sowie die touristische Entwicklung der Region.
Darüber hinaus ist die Verbandsgemeindeverwaltung für viele Dienstleistungen zuständig, die Bürgerinnen und Bürger täglich in Anspruch nehmen. Hier können Sie beispielsweise Ihren Wohnsitz an- oder ummelden, Ausweise und Reisepässe beantragen, ein Gewerbe anmelden oder verschiedene soziale Leistungen beantragen. Außerdem übernimmt die Verwaltung zahlreiche Verwaltungs- und Kassengeschäfte für die Ortsgemeinden und Städte.
Die Verbandsgemeinde verbindet damit das Beste aus zwei Welten: selbstständige Gemeinden mit kurzen Wegen und persönlicher Nähe sowie eine moderne und leistungsfähige Verwaltung für gemeinsame Aufgaben.
Die Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist so etwas wie die „Verfassung“ der Verbandsgemeinde. Sie regelt die wichtigsten organisatorischen Fragen und legt fest, wie die kommunalen Gremien und die Verwaltung zusammenarbeiten. Hier finden sich beispielsweise Regelungen zu Ausschüssen, öffentlichen Bekanntmachungen sowie zu den Rechten und Pflichten ehrenamtlich tätiger Rats- und Ausschussmitglieder. Die Hauptsatzung sorgt dafür, dass Entscheidungen nach klaren und transparenten Regeln getroffen werden.
Satzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg
Die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg regeln viele Angelegenheiten vor Ort durch eigene Satzungen. Diese enthalten die Regeln, nach denen bestimmte kommunale Aufgaben wahrgenommen werden und schaffen Klarheit für Bürgerinnen und Bürger. So gibt es beispielsweise Satzungen zu Friedhöfen, Kindertagesstätten, öffentlichen Einrichtungen, Gebühren oder Beiträgen. Die Satzungen werden von den gewählten Gemeinderäten beziehungsweise dem Stadtrat beschlossen und gelten für alle Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde.
Wer entscheidet in der Verbandsgemeinde?
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wird von gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie der Verwaltung gemeinsam gestaltet. Dabei hat jedes Organ eine eigene Aufgabe.
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister ist der Chef der Verbandsgemeindeverwaltung und vertritt die Verbandsgemeinde nach außen. Er leitet die Verwaltung, setzt die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates um und sorgt dafür, dass die Aufgaben der Verbandsgemeinde zuverlässig erfüllt werden.
Die Beigeordneten
Die Beigeordneten unterstützen den Bürgermeister bei seinen Aufgaben und vertreten ihn im Verhinderungsfall. In der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg übernehmen sie zudem eigene Zuständigkeitsbereiche und bringen ihre Fachkenntnisse in die Arbeit der Verbandsgemeinde ein.
Der Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er legt die grundlegenden Ziele und Entscheidungen der Verbandsgemeinde fest. Dazu gehören beispielsweise der Haushalt, größere Investitionen, Satzungen sowie wichtige Zukunftsthemen der kommunalen Entwicklung.
Die Ausschüsse
Zur Vorbereitung von Entscheidungen bildet der Verbandsgemeinderat verschiedene Ausschüsse. Dort werden Themen fachlich beraten und Beschlussempfehlungen für den Rat erarbeitet.
Die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg
Die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg bleiben eigenständig. Mit ihren Gemeinderäten bzw. dem Stadtrat und den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern entscheiden sie über viele Angelegenheiten des täglichen Lebens vor Ort – etwa über Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser oder Gemeindestraßen.
Gemeinsam sorgen diese Organe dafür, dass Entscheidungen sowohl bürgernah in den Gemeinden als auch effizient auf Ebene der Verbandsgemeinde getroffen werden.




