Satzungen

satzungen im überblick

Gemeinden können im Rahmen ihrer Aufgaben und Gesetze Satzungen erlassen (§ 24 Gemeindeordnung).  Sie sind  Rechtsnormen mit Geboten und Verboten. Die Veröffentlichung der Satzungen ist eine Service-Leistung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim zur Information über die örtlichen Vorschriften. Änderungen werden zeitnah aktualisiert. Dennoch hat diese Veröffentlichung keinen rechtsbindenden Charakter. Achten Sie bitte auf die öffentlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt "Das Rathaus" bzw. informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Verbandsgemeindeverwaltung.