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Namensänderungen
Namensänderung
Das deutsche Namensrecht wurde zum 1. Mai 2025 umfangreich überarbeitet. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet nunmehr zahlreiche Möglichkeiten der Namensführung, insbesondere was Familiennamen betrifft.
Dennoch ist man in der Wahl des Familiennamens nicht völlig frei. Die Möglichkeiten, einen Namen zu bestimmen oder einen bestehenden Namen zu ändern, sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Gerne können Sie sich mit unseren Standesbeamtinnen (standesamt@vg-ls.de) bei Fragen in Kontakt setzen.
Notwendige Unterlagen
Ob eine Namensänderung überhaupt möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, ist im Einzelfall zu erfragen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder unter standesamt@vg-ls.de.
Gebühren
Die Gebühren für eine Namensänderung sind Einzelfall abhängig, diese können Sie gerne direkt bei unserem Standesamt erfragen.