Kommunale
Förderprogramme

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Förderangebote

Förderprogramme

Förderung BalkonKraftwerke

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Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 15.04.24 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.

Durch das neue Förderprogramm werden neuwertige Balkonkraftwerke, welche ab dem 15.04.2024 angeschafft werden, einmalig mit 120 € pro Haushalt gefördert. Auch 2025 werden wieder 250 Anträge durch die Verbandsgemeinde unterstützt. Dabei richtet sich die Förderung sowohl an Eigenheimbesitzende als auch an Mietende. Ein Antrag auf Förderung kann nach Installation und Registrierung der Anlage online gestellt werden.

Das Förderprogramm steht im Einklang mit den Zielen der Landesregierung Rheinland-Pfalz, bis 2040 klimaneutral zu werden. Um die Ziele im Bereich Klimaschutz zu erreichen, ist eine deutliche Beschleunigung des solaren Ausbaus erforderlich. Private Balkonkraftwerke können durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, zur Energiewende beitragen und gleichzeitig die eigenen Energiekosten senken.

Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt im Rahmen dieser Richtlinie und unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel.

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