Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen

Klimaangepasste Begrünung von Freiflächen

STADT STROMBERG: Gestaltungsoptionen und Erläuterungen zu den rechtlichen Vorgaben

Die Stadt Stromberg veröffentlicht eine Gestaltungssatzung zu "Begrünung und Klima" .

Klimaangepasste Begrünung berücksichtigt das CO2-Bindungspotential der Pflanzen und deren Resilienz gegenüber den klimawandelbedingten Folgen, insbesondere abnehmender Niederschläge im Sommer und zunehmenden extremen Hitzeperioden. Auch die positiven Auswirkungen von Grünstrukturen auf die Biodiversität müssen zukünftig berücksichtigt werden. Flächen sollten also nicht „irgendwie“ begrünt werden, sondern so, dass die positiven Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter möglichst umfassend zum Tragen kommen.

Die neue Gestaltungssatzung „Freiraum und Klima“ ist eine konsequente Fortführung der Bemühungen der Stadt, die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu erhöhen und den Auswirkungen des Klimawandels etwas entgegenzusetzen. Die neue Satzung enthält verbindliche Anforderungen, die in dieser Broschüre detailliert
erläutert werden. Die Begrünung von Freiflächen wird zwar verpflichtend, die Satzung lässt aber eine große Flexibilität, wie die Anforderungen umgesetzt werden können, so dass jede/r die privaten Freiflächen individuell nach eigenen Vorstellungen gestalten kann.

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