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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung
Derzeit steht die Kommunale Wärmeplanung im Zentrum der Wärmewende in Deutschland, denn die Wärmeversorgung (Raum-Beheizung und Warmwasser-Bereitung) macht hierzulande mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO₂-Ausstoßes Damit die notwendige Wärmewende und die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gelingt, und wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwinden können, soll daher jede Kommune strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z B dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise klimaneutrale Energien bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dabei eines der zentralen politischen Instrumente, um dies zu erreichen Hierbei soll die Kommunale Wärmeplanung zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung mit Zieljahr (spätestens) 2045 auf lokaler Ebene beitragen und dabei sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch den Umweltschutz berücksichtigen Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es somit, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg für eine Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Hierfür hat der Gesetzgeber auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erlassen, das die Bundesländer verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden (RLP: Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes „AGWPG“)
In RLP wurden als planungsverantwortliche Stellen für die Kommunale Wärmeplanung die
Städte sowie die Verbandsgemeinden und die verbandsfreien Gemeinden definiertAblauf der Kommunalen Wärmeplanung
Für den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung wird innerhalb der Verwaltung eine Steuerungs- / Lenkungsgruppe gebildet, die gemeinsam mit dem zu beauftragenden Planungsbüro das Projekt durchführt Sofern eine planungsverantwortliche Stelle die Kommunale Wärmeplanung nicht selbst mit eigenem Personal durchführt, handelt sie wie auch in anderen Planungsvorgängen als Auftraggeber.
In einem Ausschreibungs- / Vergabeverfahren wird ein externes Planungsbüro gesucht und mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt Hierfür stellt die Energieagentur RLP in Kooperation mit dem „Kompetenzzentrum Wärme-Wende“ (KWW) ein Muster-Leistungsverzeichnis sowie einen Muster-Vertragstext zur Verfügung.
Der Ablauf der Wärmeplanung ist in § 13 des WPG genau festgelegt Darüber hinaus sind noch einige zusätzliche Schritte sinnvoll bzw erforderlich, so dass sich insgesamt folgender Ablauf ergibt:1. Eignungsprüfung
Zu Beginn erfolgt eine Untersuchung des geplanten Gebiets auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen
2. Bestandsanalyse
Im Zuge der Bestandsanalyse werden als Grundlage für die weitere Bearbeitung der derzeitige Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch des beplanten Gebiets, inklusive der eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen aufbereitet Hierbei wird für den Status Quo der Wärmeversorgung eine Treibausgasbilanz erstellt.
3. Analyse der lokalen Potenziale
Im Zuge der Potenzialanalyse erfolgt eine quantitative und räumlich differenzierte Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung unvermeid-
barer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung unter Berücksichtigung bekannter Restriktionen
Dabei definiert die Potenzialanalyse nicht den Umfang, in dem bestimmte Technologien tatsächlich zukünftigzum Einsatz kommen werden, sondern zeigt das maximale Potenzial der vorhandenen Technologien auf.4. Entwicklung des Zielszenarios und Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete
Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios
Im Rahmen des Zielszenarios wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet als Ganzes erarbeitet Dies geschieht im Einklang mit der Einteilung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr Das Zielszenario beschreibt, wie das Ziel einer auf erneuerbaren Energien und Nutzung von unvermeidbarer Abwärme basierenden Wärmeversorgung im beplanten Gebiet erreicht werden soll Dazu wird eine Simulation durchgeführt, welche die Transformation und die Entwicklungen (z B Endenergieaufwand, Treibhausgasemissionen, Anteil der Gebäude mit Wärmenetzanschluss) bis zum Erreichen der klimaneutralen Wärmeversorgung ermittelt.
Einteilung in Wärmversorgungsgebiete
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden so miteinander verschnitten, dass die beplanten Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit entsprechenden Wärmeversorgungsarten eingeteilt werden können, um eine kostenoptimale und versorgungssichere erneuerbare Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei kann z B zwischen netzbasierten Versorgungsgebieten (Wärme- oder Wasserstoffnetz) und Gebieten für die dezentrale Wärmeversorgung unterschieden werden Gebiete mit erhöhtem Einsparpotenzial werden ausdrücklich benannt und aufgezeigt5. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios
Auf Grundlage der Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse und im Einklang mit dem Zielszenario wird in diesem Arbeitsschritt eine Umsetzungsstrategie entwickelt Die Maßnahmen sollen dazu beitragen das Ziel einer
klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr konkret erreichbar zu machen Die Maßnahmen werden dabei anhand verschiedener Kriterien aufbereitet, priorisiert und in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst.6. Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegter Planungsprozess und die erstmalige Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans nur der „erste Schritt“ In einem im WPG festgelegten 5-Jahres-Turnus wird der erstellte Wärmeplan regelmäßig überprüft bzw fortgeschrieben. Der erforderliche Umfang der jeweiligen Fortschreibungen ist von vielen Faktoren (z.B. auch von örtlichen Gegebenheiten und weiteren Entwicklungen) abhängig.
7. UmsetzungKonkrete Schritte zur Umsetzung von Maßnahmen zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erfordern eine tiefergehende Planung in separaten Planungsverfahren Solche Planungen, Machbarkeitsstudien oder Umsetzungen können zeitlich von der Kommunalen Wärmeplanung unabhängig erfolgen – sie müssen nicht zwingend auf den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung aufbauen
Der aktuelle Stand in der Verbandsgemeinde
Start in die Wärmeplanung
Bewilligungsbescheid mitte August 24 erhalten.
Auftragsvergabe
Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH & Ennergyeffizienz GmbH
Bestands- & Potenzialanalyse
Erste Infoveranstaltung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse am 30.10.2025
Zielszenario
Durch die Auswertung von Bedarf und Potenzialen werden Zielszenarien entwickelt und mögliche Eignungsgebiete identifiziert
Wärmewende-strategie
Die Wärmewendestrategie umfasst ausgearbeitete Maßnahmen, die einzelnen Fokusgebieten zugeordnet wurden
Umsetzung
Mögliche Umsetzungen werden diskutiert und vorangetragen.
Weiterführende Informationen und Links:
Bei tiefergehendem Interesse im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung
finden Sie im Folgenden Links zu weiterführenden Informationen und Websites:- https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/kommune/waermeinitiative-rheinland-pfalz/kommunale-waermeplanung/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/waermeplanungsgesetz-2213692
- https://schornsteinfeger-liv-rlp.de/
- https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/energie/kommunale-waermeplanung-waermenetze-oder-dezentrale-waermeerzeugung-107426
- https://www.kfw.de/kfw.de.html
- https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
Wir sind sicher, dass Sie viele Fragen haben.
Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Wärmewende. Uns ist es wichtig, Ihnen transparente und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung wirklich nachvollziehen können. Wenn Ihre Frage noch fehlt: Schicken Sie sie uns an klimaschutz@vg-ls.de - Wir antworten.
Nach der Veröffentlichung der Bundesregierung am 24.02.2026 ist eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes in Planung. Jedmögliche Änderungen sind zu beachten
Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung soll klären, welche Form der Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist, um die gesetzliche Vorgabe zu erreichen, die Wärme bis 2045 vollständig auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme zu erzeugen. Besonders geeignet ist eine Wärmeversorgungsart mit geringen Kosten, geringen Realisierungsrisiken, hoher Versorgungssicherheit und geringen Treibhausgasemissionen.
Wie hängt das alles mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?
Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen sich. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude, sodass der Energieverbrauch gesenkt und die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert wird. Gleichzeitig gibt das Gesetz Standards für Neubau oder Sanierung verbindlich vor. Grundsätzlich gilt:
- Ab dem 1. Juli 2028 müssen (bei uns) neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden
- Seit Januar 2024 gilt diese Pflicht bereits innerhalb von Neubaugebieten.
Dementsprechend sollen die Wärmepläne bis zum 1. Juli 2028 verabschiedet sein. Die Wärmeplanung zeigt auf, wo welche Wärmeversorgung möglich ist (Wärmenetze oder dezentral im einzelnen Gebäude), die diese gesetzlichen Anforderungen dauerhaft und kosteneffizient erfüllt. Sie bietet somit eine gute Orientierung.
Wichtig für Sie: Das GEG greift nur beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Weitere Informationen zu Ausnahmefällen finden Sie hier: Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Was bedeutet der Prozess für meine Heizung?
Der Wärmeplan bietet Orientierung für die Wahl der Wärmeversorgung. Für Dezentrale Gebiete steht fest, dass die Fernwärme hier aller Voraussicht nach nicht ausgebaut wird. In jedem Fall müssen Sie beim Heizungswechsel die aktuellen gesetzlichen Vorgaben aus dem GEG beachten.
Wo erhalte ich eine Energieberatung?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 10 bis 13 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06724/9333 0 eine Energieberatung für die Verbandsgemeinde an.
Was folgt nach dem Wärmeplan?
Nach dem Abschluss des Wärmeplans werden die Räte entscheiden, ob und wo er „Gebiete zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen“ (§ 26f WPG) ausgewiesen werden. Diese Gebietsausweisungen bewirken aber keine unmittelbare Pflicht für die Bürger*innen, ein zukünftiges Wärmenetz auch zu nutzen, und keine Pflicht für einen Netzbetreiber, diese Wärmeversorgungsinfrastruktur bereitzustellen (vgl. § 27 Abs. 2 WPG). Wärmeplan und Gebietsausweisung sind aber in der Bauleitplanung verpflichtend zu berücksichtigen.
