Seniorenvertretung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen/ Seniorenbeiräte eingerichtet. Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

    Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

    • Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die regionalen Unterstützungsmöglichkeiten und Dienstleistungen im persönlichen Lebensbereich.
    • Sie entwickelt oder begleitet Angebote, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen.  Sie unterstützt mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
    • Seniorenvertretungen nehmen sich der Themen der älteren Generationen an und informieren in der Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitgestaltung anzuregen.
    • Die Seniorenvertretung soll Mitglied in allen kommunalen Gremien sein, die sich den Anliegen älterer Menschen widmen. Sie sucht die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die für die Gestaltung des Lebensumfeldes der älteren Bevölkerung wichtig sind.
    • Sie arbeitet mit Rat und Verwaltung partnerschaftlich zusammen und hat Antragsrecht und Rederecht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde in den Belangen der älteren Generation.

    Die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der kommunalen Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
    Leistungsbeschreibung

    Seniorenbeiräte stellen eine Möglichkeit der politischen Beteiligung älterer Menschen dar. In Rheinland-Pfalz sind lediglich 10 % der älteren Menschen als Mandatsträger/innen in Gemeinde- oder Stadträten und den Gremien der Landkreise repräsentiert. Dieser relativ geringen Interessenvertretung steht eine steigende Zahl kommunaler Seniorenbeiräte gegenüber. Die wachsende Anzahl älterer Menschen macht es geradezu notwendig, sich selbst zu engagieren, zu Wort zu melden und in einer Interessenvertretung tätig zu werden.

    Seniorinnen und Senioren möchten heute stärker als bisher aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und suchen nach Möglichkeiten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen einzubringen. Seniorenbeiräte bieten hier eine kompetente Form der Beteiligung älterer Menschen. Durch Anhörungen, Mitspracherechte und Initiativen in den politische Gremien, insbesondere in den Bereichen Soziales, Verkehrsplanung, im Wohnungswesen, dem Kulturbereich und dem Gesundheitswesen kommt der Politik für ältere Menschen wachsende Bedeutung zu.
    Seniorenpolitik hat sich zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt.


    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob ein Seniorenbeirat eingerichtet ist.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Gemeindeverwaltung
  • Teaser

    Viele Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet, die sich um die gesellschaftlichen und politischen Belange der älteren Mitmenschen kümmern.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Seniorenvertretung/den Seniorenbeirat  in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Abteilungen