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Kleine LEADER-Projekte bis 20.000 Euro im Hunsrück wieder förderfähig
Bei der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück können wieder Zuschüsse für Kleinprojekte beantragt werden. Hierfür steht ein Regionalbudget von 100.000 Euro zur Verfügung. Alle Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden können nur Vorhaben bis maximal 20.000 Euro netto. Die Förderanträge werden direkt an die LAG gestellt. Diese wählt die förderwürdigen Vorhaben anhand festgelegter Kriterien ca. Mitte Mai 2024 aus. Die Projekte müssen grundsätzlich bis zum 30.10.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Die Antragstellung ist möglich bis zum 30. April 2024 bei der Geschäftsstelle der LAG Hunsrück, Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.
In unserer Verbandsgemeinde betrifft das die Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg. Antragstellung und Kontakt über die Geschäftsstelle unter Tel.: 06761 96442-0, E-Mail: info@rhein-hunsrueck.de.
Wir sind infolge der Fusion in zwei Gebietskulissen integriert - die Orte der alten VG Langenlonsheim-Stromberg gehören zur LAG Soonwald-Nahe, die Orte der alten VG Stromberg zur LAG Hunsrück.
www.lag-soonwald-nahe.de
www.lag-hunsrueck.de