Eine Tafel auf der "Aktuelles" geschrieben steht.

Bekanntmachung


Bekanntmachung

der Wahlleiter/in über die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates, des Stadtrates sowie für die
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 05.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates sind in der

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg     =           36 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Bretzenheim                                           =           20 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Daxweiler                                                =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Dörrebach                                               =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Dorsheim                                                 =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Eckenroth                                                =              6 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Guldental                                                =           16 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Langenlonsheim                                   =           20 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Laubenheim                                           =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Roth                                                         =              6 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Rümmelsheim                                        =           16 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Schöneberg                                            =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Schweppenhausen                              =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Seibersbach                                           =           16 Ratsmitglieder
Stadt Stromberg                                                                =           20 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Waldlaubersheim                                  =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Warmsroth                                               =           12 Ratsmitglieder
Ortsgemeinde Windesheim                                           =           16 Ratsmitglieder

zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates dürfen höchstens

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg =    72 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Bretzenheim                                      =    40 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Daxweiler                                           =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Dörrebach                                          =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Dorsheim                                            =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Eckenroth                                           =    12 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Guldental                                            =    32 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Langenlonsheim                               =    40 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Laubenheim                                      =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Roth                                                     =    12 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Rümmelsheim                                   =    32 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Schöneberg                                       =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Schweppenhausen                          =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Seibersbach                                       =    32 Bewerberinnen und Bewerber
Stadt Stromberg                                                           =    40 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Waldlaubersheim                              =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Warmsroth                                          =    24 Bewerberinnen und Bewerber
Ortsgemeinde Windesheim                                       =    32 Bewerberinnen und Bewerber

und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg      =          120 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Bretzenheim                                           =            40 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Daxweiler                                                =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Dörrebach                                               =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Dorsheim                                                =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Eckenroth                                                =              0 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Guldental                                                =            30 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Langenlonsheim                                   =            40 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Laubenheim                                           =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Roth                                                         =              0 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Rümmelsheim                                        =            30 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Schöneberg                                            =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Schweppenhausen                              =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Seibersbach                                           =            30 Wahlberechtigten
Stadt Stromberg                                                               =            40 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Waldlaubersheim                                  =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Warmsroth                                              =            25 Wahlberechtigten
Ortsgemeinde Windesheim                                           =            30 Wahlberechtigten

zum Verbandsgemeinderat, zum Ortsgemeinderat bzw. zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

 

Wahlvorschläge für die Wahl des

Verbandsgemeinderates Langenlonsheim-Stromberg
sind beim Verbandsgemeindewahlleiter, Bürgermeister Michael Cyfka, Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

Wahlvorschläge für die Wahl des

Ortsgemeinderates Bretzenheim
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Olaf Budde, Ortsgemeindeverwaltung Bretzenheim, Große Straße 12, 55559 Bretzenheim,

Ortsgemeinderates Daxweiler
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Horst Rienecker, Ortsgemeindeverwaltung Daxweiler, Drillespfad 2, 55442 Daxweiler,

Ortsgemeinderates Dörrebach
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Harald Scholl, Ortsgemeindeverwaltung Dörrebach, Schulstraße 20, 55444 Dörrebach,

Ortsgemeinderates Dorsheim
sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz, Ortsgemeindeverwaltung Dorsheim, Weinbergstraße 21, 55452 Dorsheim,

Ortsgemeinderates Eckenroth
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Christoph Braun, Ortsgemeindeverwaltung Eckenroth, Schweppenhäuser Weg 2, 55444 Eckenroth,

Ortsgemeinderates Guldental
sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Elke Demele, Ortsgemeindeverwaltung Guldental, Dammweg 11, 55452 Guldental,

Ortsgemeinderates Langenlonsheim
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Bernhard Wolf, Ortsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 79, 55450 Langenlonsheim,

Ortsgemeinderates Laubenheim
sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Barbara Sand, Ortsgemeindeverwaltung Laubenheim, Kirchgasse 4, 55452 Laubenheim,

Ortsgemeinderates Roth
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Helmut Höning, Ortsgemeindeverwaltung Roth, Am alten Kirchhof 3, 55442 Roth,

Ortsgemeinderates Rümmelsheim
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Manfred Wein, Ortsgemeindeverwaltung Rümmelsheim, Hauptstraße 11, 55452 Rümmelsheim,

Ortsgemeinderates Schöneberg
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Heinz-Dieter Wopen, Ortsgemeindeverwaltung Schöneberg, Hauptstraße 37, 55444 Schöneberg,

Ortsgemeinderates Schweppenhausen
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Dr. Alexander Dejon, Ortsgemeindeverwaltung Schweppenhausen, Lindenstraße 1a, 55444 Schweppenhausen,

Ortsgemeinderates Seibersbach
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Ralf Gorden Noch, Ortsgemeindeverwaltung Seibersbach, Schulstraße 1, 55444 Seibersbach,

Stadtrates Stromberg
sind beim Stadtwahlleiter, Stadtbürgermeister Claus-Werner Dapper, Stadtverwaltung Stromberg, Rathausstraße 4, 55442 Stromberg,

Ortsgemeinderates Waldlaubersheim
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Torsten Strauß, Ortsgemeindeverwaltung Waldlaubersheim, Viktoria Platz, 55444 Waldlaubersheim,

Ortsgemeinderates Warmsroth
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Hanspeter Straub, Ortsgemeindeverwaltung Warmsroth, Bergstraße 39, 55442 Warmsroth,

Ortsgemeinderates Windesheim
sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Volker Stern, Ortsgemeindeverwaltung Windesheim, Rathausplatz 1, 55452 Windesheim,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 32 (Frau Külzer) oder Zimmer 36 (Herr Demary), Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters

Ortsgemeinde Bretzenheim
Erster Beigeordneter Peter Biegel, Im Hag 21, 55559 Bretzenheim,

Ortsgemeinde Daxweiler
Ortsbürgermeister Horst Rienecker, Ortsgemeindeverwaltung Daxweiler, Drillespfad 2, 55442 Daxweiler,

Ortsgemeinde Dörrebach
Erster Beigeordneter Joachim Jung, Stromberger Straße 1, 55444 Dörrebach,

Ortsgemeinde Dorsheim
Erste Beigeordnete Ulrike Sagawe-Krusch, Nahestraße 20, 55452 Dorsheim,

Ortsgemeinde Eckenroth
Ortsbürgermeister Christoph Braun, Ortsgemeindeverwaltung Eckenroth, Schweppenhäuser Weg 2, 55444 Eckenroth,

Ortsgemeinde Guldental
Ortsbürgermeisterin Elke Demele, Ortsgemeindeverwaltung Guldental, Dammweg 11, 55452 Guldental,

Ortsgemeinde Langenlonsheim
Erster Beigeordneter Reinhold Baumgärtner, Ernst-Ludwig-Straße 6, 55450 Langenlonsheim

Ortsgemeinde Laubenheim
Erster Beigeordneter Sascha Montigny, Weidenpfad 46, 55452 Laubenheim

Ortsgemeinde Roth
Erster Beigeordneter Stefan Hoch, St.-Nicolas-Straße 6, 55442 Roth,

Ortsgemeinde Rümmelsheim
Erster Beigeordneter Friedbert Gohres, Zum König 17, 55452 Rümmelsheim

Ortsgemeinde Schöneberg
Erste Beigeordnete Laura Baumgärtner, Soonwaldstraße 31, 55444 Schöneberg,

Ortsgemeinde Schweppenhausen
Erster Beigeordneter Ernst-Günter Schuster, Bergstraße 18, 55444 Schweppenhausen,

Ortsgemeinde Seibersbach
Erster Beigeordneter Andreas Klumb, Kirchwiese 1, 55444 Seibersbach,

Stadt Stromberg
Erste Beigeordnete Jutta Kleeberg, Am Buchenring 11, 55442 Stromberg,

Ortsgemeinde Waldlaubersheim
Erste Beigeordnete Katja Gellweiler, Im Brühl 25, 55444 Waldlaubersheim,

Ortsgemeinde Warmsroth
Ortsbürgermeister Hanspeter Straub, Ortsgemeindeverwaltung Warmsroth, Bergstraße 39, 55442 Warmsroth,

Ortsgemeinde Windesheim
Erster Beigeordneter Werner Großmann, Hinter der Kirche 10, 55452 Windesheim

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 32 (Frau Külzer) oder Zimmer 36 (Herr Demary), Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Langenlonsheim, 07.02.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister
zugleich als Verbandsgemeindewahlleiter

Ortsbürgermeister/innen
zugleich als Gemeindewahlleiter/innen

Stadtbürgermeister
zugleich als Stadtwahlleiter

Wahlleiter/innen für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters / der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters