- Unsere Verbandsgemeinde
- Verwaltung & Politik
- Ausschreibungen
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung „Erweiterung Kinderkrippe der Stadt Stromberg“ in 55442 Stromberg
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Neubau Radweg und Radwegebrücke zwischen Eremitage Bretzenheim und Freibad Langenlonsheim
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Neubau Radweg und Radwegebrücke zwischen Eremitage Bretzenheim und Freibad Langenlonsheim-2
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Dachsanierung Panoramabad 55442 Stadt Stromberg
- Hinweis zu einem Angebotsplan hinsichtlich Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
- Bauleitplanung
- Baugebiete
- Fördertöpfe
- Formulare
- Geoportal
- Gremien
- KOMMUNALWAHLEN 2024
- Radwegekonzeption
- Satzungen
- Sprechstunden
- Standesamt
- Stellenangebote
- Ver- und Entsorgung
- Verwaltung
- Ausschreibungen
- Bildung & Soziales
- Büchereien & Bücherschränke
- Bürgerbusse
- Defibrillatoren in der Verbandsgemeinde
- Ehrenamt - Ich bin dabei
- Erwachsenenbildung
- Freibäder & Sauna
- Hilfen in allen Lebenslagen
- Jugend
- Kindertagesstätten
- Kirchengemeinden
- PFLEGESTÜTZPUNKTE
- Schulen
- Senioren
- VERANSTALTUNGSKALENDER
- Veranstaltungen melden
- Veranstaltungsräume
- Vereinsregister
- Umwelt & Klimaschutz
- Tourismus
Bekanntmachung
Bekanntmachung
der Landrätin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbür germeisterin/Stadtbürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinde rats - Kreistags - und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wäh lerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerver zeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvor drucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
Bad Kreuznach, den 5. Februar 2024
Bettina Dickes
Landrätin