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Beschlussvorlage - 2021/WI/0025
Betreff
Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen nach § 69 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) i.V.m. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Ortsgemeinde Windesheim/ BauvoranfrageFederführung
Körperschaft
Ortsgemeinde Windesheim
Dateien
Beratungsfolge
Termin | Gremium | Zuständig | Beschluss | Abstimmung |
Mo., 22. November 2021 19:00 Uhr | Ortsgemeinderat Windesheim | Beschluss - Top 4 |