Beschlussvorlage - 2023/LL/0038

Betreff

Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen nach § 69 Abs. 1 Landesbauordnung (LBau) i.V.m. §31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Langenlonsheim (Abriss eines Einfamilienhauses zwecks Neubebauung von drei Wohneinheiten)

Körperschaft

Ortsgemeinde Langenlonsheim

Beratungsfolge