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Eintragung von Meldepflicht befreite EU Bürger
Bekanntmachung des Wahlleiters ...
... zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 27.03.2022, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/
des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schweppenhausen
und am Sonntag, dem 10.04.2022, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18.02.2022, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage
1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Rathaus, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim sowie bei der Verwaltungsstelle, Warmsrother Grund 2, Stromberg, erhalten.
55444 Schweppenhausen, den 14.01.2022
Michael Heep, Beigeordneter als Gemeindewahlleiter