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Bauleitplanung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Flurweg – Königsberger Straße“ der Ortsgemeinde Bretzenheim; Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Ortsgemeinderat von Bretzenheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Teilgebiet
„Flurweg – Königsberger Straße“
gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, eine zum Anbau bestimmte Verkehrsanlage erstmalig herzustellen.
Die vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 06.04.2022 gebilligten und zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung mit integriertem Umweltbericht) liegen in der Zeit vom
16. Mai 2022 bis einschließlich 20. Juni 2022
während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Zimmer 24, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Neben der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenonsheim-Stromberg und dieser Internetpräsenz, erfolgt zudem eine Bekanntmachung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an:
m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
1) Bebauungsplantext, insbesondere Textfestsetzung Nr. 1.2 und Abschnitte III und IV
2) Begründung mit integriertem Umweltbericht durch Dörhöfer & Partner (Engelstadt) vom 22.02.2022
3) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen
a) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) (Grundwasserschutz, Starkregenvorsorge)
b) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen
a) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) (Grundwasserschutz)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1.) und (2.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Löschwasserversorgung, Erfordernisse von Brandbekämpfungs- und Rettungsfahrzeugen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1.) und (2.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: tierverträglicher Beleuchtung, Schutzgüter Mensch + Tiere/Pflanzen / biologische Vielfalt + Fläche/Boden + Wasser + Klima/Luft + Landschaft/Stadtbild.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in (2.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Hangstabilität, Altlasten, Kampfmittel.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1.) und (2.):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wasserschutzzone, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Außengebietswasser.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (2.):
Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der Versiegelung des Geltungsbereiches.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (2.):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Relevanz für Orts- und Landschaftsbild.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (2.):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Relevanz für Kulturgüter.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem folgenden Lageplan ersichtlich und umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Bretzenheim, Flur: 14, Parzellen: 35/22 teilweise, 35/23 teilweise, 35/30 teilweise, 91/2 teilweise, 92/5
Bretzenheim, den 20.04.2022
Olaf Budde, Ortsbürgermeister