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10. Änderung Bebauungsplan "Im Bangert, Hinter dem Dorf, u.a.", Ortsgemeinde Laubenheim
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 10. Änderung für das Teilgebiet „Im Bangert, Hinter dem Dorf, Am Weltersberg, In der Beun“ in der Ortsgemeinde Laubenheim - Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss und Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner Sitzung am 21.11.2022 fasste der Ortsgemeinderat Laubenheim den nachfolgenden Aufstellungsbeschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes
„Im Bangert, Hinter dem Dorf, Am Weltersberg, In der Beun“
beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit herstellen zu können, plant die Ortsgemeinde hierzu die textliche Festsetzung Ziffer 1.4. hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO, im Sinne der Gleichbehandlung, vollständig zu streichen.
Die Voraussetzungen zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens im Sinne des § 13 BauGB, liegen vor und sind entsprechend anzuwenden. Demnach kann im vereinfachten Verfahren unter anderem von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2023 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung (Satzungstext und der Begründung) liegen in der Zeit vom
24. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023
während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg (Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg - Ansprechpartner: Christian Baum, Zimmer 24) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Neben der Einstellung auf dieser Internetpräsenz erfolgt zudem eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Während der Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: c.baum@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Laubenheim, 14.04.2023
Sand, Ortsbürgermeisterin