Bauleitplanung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Burg-Layer-Straße, Bergstraße“, Ortsgemeinde Dorsheim; Erneutes Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dorsheim hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB für das Teilgebiet

„Burg-Layer-Straße, Bergstraße“

gefasst.

Der Bebauungsplan verfolgt nach der in § 1 Abs. 5 BauGB formulierten gesetzlichen Zielvorgabe das Bestreben, die Grundlagen zu legen, um im Plangebiet sowie für den gesamten Ortsgemeindebereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Damit soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleistet und eine menschenwürdige Umwelt gesichert werden, welche die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und entwickelt.

Ein Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nur dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundflächenzahl im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, festgesetzt werden.

Die beabsichtigte Planung unterschreitet die maximal vorgegebene Grundfläche von 20.000 m² deutlich. Auch weitere Verfahren, die in einem engen sachlichen, räumlichen sowie zeitlichen Zusammenhang stehen, befinden sich in der Ortsgemeinde Dorsheim derzeit nicht in Aufstellung und sind dementsprechend nicht anzurechnen.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 über die während der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beraten und entsprechende Beschlüsse hierzu herbeigeführt. Aufgrund verschiedener Stellungnahmen kommt es im Zuge der beabsichtigten Planung zu entsprechenden Änderungsbedarfen. Aus diesem Grund hat der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen, eine erneute (beschränkte und verkürzte) Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen festgesetzt. Weiter dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Aus diesem Grund liegen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Artenschutzrechtliche Stellungnahme) in der Zeit vom:

22. Mai 2023 bis einschl. 02. Juni 2023

während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Zimmer 24, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Neben der Veröffentlichung auf dieser Internetpräsenz sind die Unterlagen auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz eingestellt.  Homepage der Verbandsgemeinde unter:

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Nach § 13a Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Da im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB die Verfahrensvorschriften des § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB entsprechend gelten, wird ebenfalls auf die Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung verzichtet.

Dorsheim, den 03.05.2023
Marlene Hölz, Ortsbürgermeisterin