1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf den Acht Morgen“, Ortsgemeinde Windesheim; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Ortsgemeinde Windesheim beabsichtigt den am 06.05.2022 in Kraft getretenen Bebauungsplan

„Auf den Acht Morgen“

zu ändern.

Im Vorgriff zu einem verfahrenseinleitenden Beschluss wird hiermit eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die erste Bebauungsplanänderung hat zum Ziel, die beiden in der Urplanung westlich der Kreisstraße gelegenen Baufenster zusammenzuführen. Weiter soll die in der südlichsten Spitze des ursprünglichen Geltungsbereiches festgesetzte Gebietsart in ein WA 2 umgewandelt werden. Damit wird einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich Rechnung getragen.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes (Planzeichnung) liegen in der Zeit vom

11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023

während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg (Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg - Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Zimmer 24) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Neben der Einstellung auf dieser Internetpräsenz, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Ebenfalls Bestandteil der offenzulegenden Unterlagen ist die im Rahmen der Aufstellung des Urplans ausgefertigte Fassung der textlichen Festsetzungen sowie die endgültige Fassung der Begründung. Die Begründung wird im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend fortgeschrieben.

Während der vorgenannten Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Im Rahmen der Aufstellung des Urplans sind darüber hinaus bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

„Umweltbericht“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, August 2021) – als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

-   Gegenüberstellung von Bestand und Planung,

-  Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen der Planänderung auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern,

-   Beschreibung von Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder soweit möglich ausgeglichen werden können,

-   in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes,

-   Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

-   Amprion GmbH, 19.11.2019 und 30.04.2021

-   Deutsche Telekom Technik GmbH, 09.12.2019 und 07.04.2020

-   Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz, 11.11.2019 und 25.03.2019,

-   Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 und 03.04.2020

-   Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, 28.11.2019 und 19.03.2020 und 20.05.2021

-   Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück, 09.11.2019 und 06.05.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben, dass keine Höchstspannungsleitungen / keine Telekommunikationslinien betroffen sind; keine landesdenkmalpflegerischen Belange betroffen sind, kein Bergbau / Altbergbau dokumentiert ist. Es erging allerdings die Stellungnahme, dass sich innerhalb des Plangebietes archäologische Verdachtsflächen befinden.

Schutzgut Fläche

-   Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Bauen und Umwelt, 18.12.2019 und 30.03.2020

-   Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Klimaschutz, 02.06.2021

-   Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, 16.01.2020

Es ergingen die Einwände, eine möglichst flächensparende Baulandentwicklung zu bevorzugen. Insbesondere, um den Bundesvorgaben des 30 ha-Ziel zu entsprechen sowie die Bodenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Diese Anregungen wurden im Rahmen einer Überarbeitung des Vorentwurfes berücksichtigt.

Schutzgut Luft/ Klima

-   Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Klimaschutz, 02.06.2021

Es ergingen Einwände gegen die geplante Gasversorgung

des Baugebietes als Energieträger. Zusätzlich sollte eine möglichst integrative Förderung alternativer Mobilitätsangebote im Zuge der Baugebietsentwicklung von der Gemeinde mit berücksichtigt werden. Diese Anmerkungen wurden berücksichtigt. Die Gemeinde hat sich für die Errichtung einer Gasversorgung entschieden. Die angemerkten Belange bzgl. einer nachhaltigen Mobilitätsförderung sind außerhalb des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Zu den Themenblöcken „Schutzgut Boden“, „Schutzgut Wasser“, „Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgut Mensch“ sowie zu „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Naturschutzbehörden:

Schutzgut Fläche

- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 12.12.2019, 24.03.2020 und 21.05.2021

Es ergeht der Hinweis einer flächensparenden Baulandentwicklung. Dies wurde im Rahmen einer Überarbeitung des Vorentwurfes berücksichtigt. Weitere umweltbezogenen Stellungnahmen ergingen in der frühzeitigen Beteiligung nicht.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

Schutzgüter „Fläche / Boden / Wasser / Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Luft und Klima/ Mensch“

Es wurden Anregungen vorgebracht, eine möglichst nachhaltige, flächensparende und klimaangepasste Baugebietsentwicklung zu forcieren. Diese Anregungen wurden im Rahmen einer Überarbeitung des Vorentwurfes berücksichtigt. Es ergingen Einwände gegen die geplante Gasversorgung des Baugebietes als Energieträger. Die Gemeinde hat sich jedoch für die Errichtung einer Gasversorgung entschieden. Zu den Themenblöcken „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgut Kultur- und Sachgüter“ sowie zu „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Windesheim:

Flur:

8

Flurstücke:

57/63, 57/64, 57/65,
57/72 Straßenbegleitgrün (teilweise)
57/73 Verkehrsweg (teilweise)

Windesheim, 24.03.2023

Volker Stern, Ortsbürgermeister


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