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Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche und einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in Gewerbeflächen sowie der nachrichtlichen Darstellung einer Natur- und Landschaftsschutzfläche; Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche und einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in Gewerbeflächen sowie der nachrichtlichen Darstellung einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in der Gemarkung Langenlonsheim.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist der Öffentlichkeit frühzeitig die Beteiligung an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch Auslegung der Entwurfsunterlagen statt.
Der Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom:
16. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni. 2022
während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Zimmer 24, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Neben der Veröffentlichung auf dieser Internetpräsenz, erfolgt zudem eine Bekanntmachung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Während dieser Frist besteht die Möglichkeit, zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Wege an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg
Verwaltungsstelle Stromberg
Stromberg, den 20.04.2022