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Grünschnittplätze der Stadt Stromberg - nur mit Berechtigungsschein
Dieses Angebot kann nur für Einwohner der Stadt Stromberg und der Gemeinde Roth gewährt werden.
Sie benötigen einen Berechtigungsschein, den Sie zum Preis von 10 € ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle, Bürgerbüro (Zimmer 2, 06724 9333-11), Warmsrother Grund 2 in Stromberg erwerben können. Die Gebühr gilt pauschal und ist einmalig zu entrichten.
Die beiden Grünschnittplätze "An der Eckenrohter Fels" und "Rother Weg" sind jeden Samstag (außer an gesetztlichen Feiertagen) von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr geöffnet. Eine Ablagerung ohne Berechtigungsschein ist nicht gestattet und wird kontrolliert.
Rasenschnitt kann nur gebührenpflichtig und in Säcken abgepackt über den Wertstoffhof in Waldlaubersheim entsorgt werden.