ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bietet Ihnen die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Hierfür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, die mit der handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt ist. Wenn Sie mit uns rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte die virtuelle Poststelle (VPS) des rlp-Service (www.rlp-service.de). 

Die Kommunikation über E-Mail ist ebenfalls möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere elektronischen Kommunikationsregeln auf dieser Seite.

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DER VERBANDSGEMEINDE Langenlonsheim-Stromberg

  1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
    Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
    Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

  2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
    Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: 

    Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.langenlonsheim-stromberg.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Verbandsgemeinde ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, für ausgewählte Anliegen interaktive Online-Formulare zu nutzen.

    Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer so genannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen. Ein solches signiertes Dokument müssen Sie an die „virtuelle“ Poststelle der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg übertragen. 
    Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:   Langenlonsheim-Stromberg@poststelle.rlp.de

  3. Formate
    Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
    - Acrobat Reader ab Version 6.0 (.pdf)
    - Rich Text Format (.rtf)
    - Microsoft Office Dateien (.doc / .docx / .xls / .xlsx, etc.)
    - Tagged Image Format (.tif)
    - Joint Photographic Experts Group (.jpeg, .jpg)
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir derzeit nur Verfahren, die den aufgeführten Anforderungen entsprechen, zulassen können. Sofern Sie andere Verfahren verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt. Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen und verarbeitet werden. Sollten Ihre Dokumente von uns nicht lesbar sein, ein nicht zugelassenes Dateiformat oder Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder ungültig sein, werden wir Sie umgehend über diesen Umstand informieren.

  4. Verschlüsselung Ihrer Dokumente
    Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.

    Zur Registrierung wählen Sie bitte unter www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zulesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter www.rlp-service.de.

  5. Ansprechpartner
    Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der EDV-Abteilung unter der Rufnummer 06704/92923 oder per E-Mail  T.Peitz@vg-ls.de zur Verfügung. 

  6. Rechtlicher Hinweis
    Die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.