Die Verbandsgemeinde

Die verbandsgemeinde stellt sich vor

Die Verbandsgemeinde wird vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister und die gewählten Beigeordneten:

Bürgermeister Michael Cyfka

Elke Stern

Erste Beigeordnete

Claus-Werner Dapper

Beigeordneter

Dr. Jochen Coutandin

Dr. Jochen Coutandin

Beigeordneter

Unsere Ortsgemeinden kümmern sich selbstständig um viele Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, wie zum Beispiel um Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser, Museen und Gemeindestraßen. Anders als bei Ortsteilen von Städten bleiben die Gemeinden in Verbandsgemeinden rechtlich selbstständig. Jede Gemeinde hat einen eigenen gewählten Ortsgemeinderat oder Stadtrat sowie Ortsbürgermeister/innen oder Stadtbürgermeister/innen. Beigeordnete übernehmen die Vertretung. Diese sind ehrenamtlich tätig und für Sie  sach- und ortskundige, hilfsbereite Ansprechpartner vor Ort. In ihren wöchentlichen Sprechstunden bieten Sie Ihnen eine Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen und Ihr Anliegen vorzubringen. Kontaktdaten haben wir auf unseren Gemeindeseiten hinterlegt.

Die Verbandsgemeinde hingegen, übernimmt die Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden oder Städte übersteigt. Hierzu zählen zum Beispiel die Schulträgerschaft, das Feuerwehrwesen, die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den überregionalen Tourismus. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt neben eigenen Selbstverwaltungsaufgaben, die Verwaltungs- und Kassengeschäfte der Ortsgemeinde und viele Auftragsangelegenheiten (Meldewesen, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Sozialhilfe, etc.) anstelle der Ortsgemeinden aus.

Die Hauptsatzung ist eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune. Zum Erlass einer Hauptsatzung ist jede Kommune in Deutschland verpflichtet. In diesem wichtigen Regelwerk  sind z.B. festgelegt wo öffentliche Bekanntmachungen stattfinden müssen, welche Ausschüsse gebildet und mit welchen Aufgaben diese betraut werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Rats- und Ausschussmitglieder sowie Feuerwehrangehörige ist.

17 Gemeinden und die Stadt Stromberg

Die Verbandsgemeinde erstreckt sich vom Hunsrück bis zum Weinland rund um die Nahe.

Mehr

Unser amtliches Mitteilungsblatt

Öffentliche "amtliche" Bekanntmachungen, Informationen aus den GEmeinden und Vereinsnachrichten. Auch sehr beliebt für Familienanzeigen. "Das Rathaus" kommt jeden Freitag kostenlos in alle Haushalte der Verbandsgemeinde.

Mehr

Freiwillige Feuerwehr

Wehrleiter und Wehrführer unserer Wehren

Mehr