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Die Verbandsgemeinde
Die verbandsgemeinde stellt sich vor
Die Verbandsgemeinde wird vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister und die gewählten Beigeordneten:

©

Elke Stern
Erste Beigeordnete

Claus-Werner Dapper
Beigeordneter

© ©2020 Jason Nuttle Photography
Dr. Jochen Coutandin
Beigeordneter
Unsere Ortsgemeinden kümmern sich selbstständig um viele Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, wie zum Beispiel um Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser, Museen und Gemeindestraßen. Anders als bei Ortsteilen von Städten bleiben die Gemeinden in Verbandsgemeinden rechtlich selbstständig. Jede Gemeinde hat einen eigenen gewählten Ortsgemeinderat oder Stadtrat sowie Ortsbürgermeister/innen oder Stadtbürgermeister/innen. Beigeordnete übernehmen die Vertretung. Diese sind ehrenamtlich tätig und für Sie sach- und ortskundige, hilfsbereite Ansprechpartner vor Ort. In ihren wöchentlichen Sprechstunden bieten Sie Ihnen eine Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen und Ihr Anliegen vorzubringen. Kontaktdaten haben wir auf unseren Gemeindeseiten hinterlegt.
Die Verbandsgemeinde hingegen, übernimmt die Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden oder Städte übersteigt. Hierzu zählen zum Beispiel die Schulträgerschaft, das Feuerwehrwesen, die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den überregionalen Tourismus. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt neben eigenen Selbstverwaltungsaufgaben, die Verwaltungs- und Kassengeschäfte der Ortsgemeinde und viele Auftragsangelegenheiten (Meldewesen, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Sozialhilfe, etc.) anstelle der Ortsgemeinden aus.
Die Hauptsatzung ist eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune. Zum Erlass einer Hauptsatzung ist jede Kommune in Deutschland verpflichtet. In diesem wichtigen Regelwerk sind z.B. festgelegt wo öffentliche Bekanntmachungen stattfinden müssen, welche Ausschüsse gebildet und mit welchen Aufgaben diese betraut werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Rats- und Ausschussmitglieder sowie Feuerwehrangehörige ist.