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Schöffenwahl 2023
In den nachfolgenden Gemeinden sind bis dato keine oder nicht ausreichend Bewerbungen eingegangen:
Bretzenheim, Guldental, Laubenheim, Schöneberg.
Selbstverständlich können sich aber auch noch Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Gemeinden bewerben.
Bis Ende Juni 2023 sind die Vorschlagslisten für den Schöffen- und Geschworenendienst für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neu aufzustellen.
Die Ortsgemeinden sowie die Stadt Stromberg können Personen vorschlagen.
Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Stromberg bzw. einer zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen/Schöffinnen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber/innen aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Schöffen/Schöffinnen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessierte Bürger/innen senden Ihre Bewerbung mittels Bewerbungsformular bitte
bis zum 24.03.2023
an Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Fachbereich 1, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
oder per E-Mail (als PDF) an rathaus@vg-ls.de.
Auskünfte erhalten Sie bei:
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