Informationen zum Thema Einreise / Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in den Landkreis Bad Kreuznach


Ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine soll schnellstmöglich im Rahmen ihres Schutzgesuchs geholfen werden.  
 
Meldepflicht

Grundsätzlich sind alle Geflüchteten, die nicht nur vorübergehend (tageweise) im Landkreis untergebracht sind, meldepflichtig.

  • Eine Kopie des Meldevordrucks ist auch an das Sozialamt der jeweiligen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich die Geflüchteten eine Unterkunft erhalten haben.

Kontaktdaten Stadt- / Verbandsgemeindeverwaltung: 
Stadt Bad Kreuznach: ukrainehilfe@bad-kreuznach.de
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach: ukraine@vgvkh.de
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: ukraine@vg-ls.de
Verbandsgemeinde Kirner-Land: verwaltung@kirner-land.de
Verbandsgemeinde Nahe-Glan: ukrainehilfe@vg-nahe-glan.de
Verbandsgemeinde Rüdesheim: ukraine-hilfe@vg-ruedesheim.de

Wichtiger Hinweis:  Das zuständige Sozialamt prüft die sozialhilferechtlichen Ansprüche (u.a. Kosten der Unterkunft). Diese richten sich nach dem aufenthaltsrechtlichen Status. Damit dieser festgestellt werden kann, ist eine zeitnahe Anmeldung (siehe Meldevordruck) bei der Ausländerbehörde dringend erforderlich.  Der Servicepoint der Ausländerbehörde ist telefonisch unter der Rufnummer 0671/8031377 oder 0671/803-1399 oder per E-Mail unter servicepoint.auslaenderbehoerde@kreisbadkreuznach.de erreichbar.

Weitere Unterstützung:

Die Stabsstelle Integration der Kreisverwaltung führt einen ehrenamtlichen Sprachmittlerpool. Anfragen für den Sprachmittlerpool (ukrainisch/russisch) können an integration@kreisbadkreuznach.de gesendet werden.

Wohnen:

Grundsätzlich sollen Geflüchtete eine Unterkunft für sich und ihre Familie eigenständig anmieten. Wer privat Menschen aus der Ukraine hilft, hierher zu kommen, wird gebeten, sich möglichst vorab um ersten Wohnraum zu kümmern. Dies erleichtert den Flüchtenden das Ankommen. Hierbei können die jeweiligen Verbandsgemeinden oder die Stadt behilflich sein.

  • Sofern eine private Unterkunft vorhanden ist oder in Aussicht steht, ist eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde und dem zuständigen Sozialamt / Einwohnermeldeamt (siehe Kontaktdaten) erforderlich.
  • Sollte keine Unterkunft vorhanden und eine kurzfristige Aufnahme in einer Gruppenunterkunft notwendig sein, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an folgende E-Mail-Adresse: info-ukrainehilfe@kreis-badkreuznach.de. Der Landkreis hat hierfür insbesondere eine Halle eingerichtet, in denen Ankommende untergebracht werden können. Sollte diese Unterkunft belegt oder nicht erreichbar sein, können Sie sich alternativ an  die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Speyer wenden.  

Kontaktdaten Aufnahmeeinrichtung Speyer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100, 67346 Speyer
Tel: 06232/87676-0

Gesundheit

Auch Geflüchtete aus der Ukraine haben die Möglichkeit, die kostenlosen Corona-Bürgertests sowie die Impfangebote im Landkreis wahrzunehmen. Auch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung bietet Impfungen an.  Informationen zum Coronavirus finden Sie hier: deutsch, русский(russisch).  
 
Die allgemeine medizinische Versorgung wird über das zuständige Sozialamt geregelt, sofern aufgrund  fehlender finanzieller Mittel eine Sozialleistungsberechtigung besteht und keine eigene Krankenversicherung greift. Bei Notfällen sind die bekannten Notrufdienste oder Krankenhäuser zu kontaktieren. 

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung bietet den Geflüchteten bei medizinischen Fragen oder neu aufgetretenen Symptomen folgende Sprechzeiten an:  Montag, Mittwoch und Freitag von 11.00-12.00 Uhr Tuberkulosesprechstunden finden nach vorheriger Anmeldung Dienstag oder Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr statt.

Kontaktdaten Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ringstr. 4, 55543 Bad Kreuznach
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de
Tel.: 0671/ 803-1709

(Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach / Stand: 08.03.2022)