Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Windesheim


In der Ortsgemeinde Windesheim wird anlässlich der Landtagswahl am 22.03.2026 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Bei der Briefwahl und im Wahlraum der Gemeinde werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wählerin/des Wählers vermerkt sind.

Darüber hinaus werden anhand des Wählerverzeichnisses Auszählungen über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen vorgenommen.

Die Stimmabgaben sind und bleiben geheim.

Die Verfahren sind nach § 54 a des Landeswahlgesetzes zulässig.

Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz