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Höchste Zeit für Briefwahl!!
In gut zwei Wochen findet die o.g. Wahl statt.
Sollten Sie nicht im Wahlraum wählen, sondern Briefwahl bevorzugen, sollten Sie schnellstmöglich den Antrag stellen.
Denn wer seinen Antrag nicht z.B. per E-Mail, online oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung stellt, kann gleich dreimal auf den Postweg angewiesen sein.
Erstens beim Versenden des Briefwahlantrags an die Verbandsgemeindeverwaltung, zweitens bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen durch die Verwaltung und drittens bei der Rücksendung an die Verwaltung.
Darin besteht mithin ein „erhebliches Beförderungsrisiko“.
Die Briefwahlunterlagen können mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie die Wählerverzeichnisnummer und Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, angegeben werden.
Die Anträge können bis Freitag, 08.11.2024, 18.00 Uhr, wie folgt gestellt werden:
- bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Naheweinstraße 84, in Langenlonsheim
- bei der Verwaltungsstelle, Bürgerbüro, Warmsrother Grund 2, in Stromberg
- online (nur bis 06.11.2024, 8.00 Uhr)
In dringenden Fällen (z.B. Krankheit) können die Briefwahlunterlagen auch noch am Sonntag, 10.11.2024, von 8.00 bis 15.00 Uhr bei den Bürgerbüros Langenlonsheim und Stromberg beantragt und gegen Vollmacht in Empfang genommen werden.
Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung in Langenlonsheim bzw. der Verwaltungsstelle in Stromberg abgeholt werden, können Sie dort auch unmittelbar vor Ort wählen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig zurückzusenden, so dass sie spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der
- Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim oder
- Verwaltungsstelle, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg oder
- zuständigen Wahlraum
eingehen.
Verbandsgemeindeverwaltung
Langenlonsheim-Stromberg