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Briefwahlunterlagen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 – 18.00 Uhr.
Bis spätestens 02. Februar 2025 erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, elektronisch oder mündlich beantragt werden.
Die online-Beantragung ist
ab sofort bis inkl. Sonntag, 16. Februar 2025 (23 Uhr)
möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Die Briefwahlunterlagen werden von uns versandfertig vorbereitet und Ihnen nach dem Erhalt der Stimmzettel (voraussichtlich ab 10.02.2025) zugestellt.
Da bis zum Wahlsonntag nur noch eine kurze Rücklaufzeit bleibt, empfehlen wir Ihnen den Wahlbrief direkt bei
- der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg
Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
- der Verwaltungsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg
- oder bei Ihrer Ortsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung
einzuwerfen.
Ab dem 17. Februar 2025 empfehlen wir Ihnen die Briefwahlunterlagen vorzugsweise persönlich bei der Verwaltung in Langenlonsheim oder Stromberg zu beantragen, mitzunehmen bzw. an Ort und Stelle zu wählen.
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg