Vorzugsweise persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Ab sofort empfehlen wir Ihnen die Briefwahlunterlagen vorzugsweise persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Langenlonsheim oder der Verwaltungsstelle in Stromberg zu beantragen, mitzunehmen bzw. an Ort und Stelle zu wählen.

Briefwahlunterlagen können persönlich während der Öffnungszeiten der Verwaltung und zusätzlich noch

  • am Dienstag, 18.02.2025, von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • am Freitag, 21.02.2025, von 12.00 bis 15.00 Uhr,
  • am Samstag, 22.02.2025, von 8.00 bis 12.00 Uhr (z.B. bei nicht zugegangenen oder verlorenen Wahlscheinen)
  • am Sonntag, 23.02.2025, von 8.00 bis 15.00 Uhr in dringenden Fällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Naheweinstraße 84 in Langenlonsheim und bei der Verwaltungsstelle, Bürgerbüro, Warmsrother Grund 2 in Stromberg beantragt werden.

Eine Beantragung mittels online-Wahlscheinantrag ist ab 16.02.2025 (23.00 Uhr) nicht mehr möglich.

Bitte denken Sie daran, Ihren Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, bei der

  • Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim oder
  • Verwaltungsstelle, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg

in den Hausbriefkasten einzuwerfen.

Michael Cyfka
Bürgermeister