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Solarpark-Waldlaubersheim
Bekanntmachung:
10. Bebauungsplanänderung und -erweiterung „Gewerbepark, Teil Nord“ – Solarpark – Ortsgemeinde Waldlaubersheim; Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Waldlaubersheim hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, zur 10. Änderung und geringfügiger Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Gewerbepark Nord“ gefasst.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Jahr 5, Ausgabe 11, 15.03.2024).
Mit der Bebauungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlagen, zu schaffen. Im betreffenden Bereich ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 10,9 ha geplant. Die geplante Anlage steht im Zusammenhang mit weiteren etwa 6 ha großen Freiflächen im nach § 35 BauGB privilegierten Bereich, die nordöstlich angrenzend des Geltungsbereiches liegen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Waldlaubersheim:
Flur: | Flurstücke: |
4 | 47/1, 47/2, 47/6, 47/7, 48 (teilweise), 75/3 (Weg, teilweise), 75/5 und 76 (Weg), |
20 | 2/12, 3/4, 4/6 und 4/7 |
21 | 6, 8, 9/1 (teilweise), 23 (Weg, teilweise), 26 (teilweise), 32/7, 33/7, 34/29 und 34/31 (teilweise) |
In seiner Sitzung am 02.12.2024 hat der Ortsgemeinderat sodann über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, den Bebauungsplan, gemäß § 3 Abs.2 BauGB, förmlich auszulegen.
Aus diesem Grund werden die Entwürfe der Bebauungsplanänderung im Zeitraum vom
16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
Auf dieser Homepage zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Bebauungsplanung während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24 (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) eingesehen werden.
Neben der Einstellung auf der Homepage und Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die von der Planung betroffenen Nachbargemeinden werden zudem über die Offenlage benachrichtigt und haben nach § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zur beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei wird um die Abgabe auf elektronischem Weg, an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de, gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
1) Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen:
- Begründung (Enviro-Plan, 2024)
- Umweltbericht (Enviro-Plan, 2024)
- Faunistisches Fachgutachten (Enviro-Plan, 2024)
- Blendgutachten (MeteoServ GbR, 2024)
2) Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- Landesbetrieb Mobilität vom 15.04.2024
(Sachbezug: Schutzgut Mensch)
- Landesamt für Geologie und Bergbau vom 18.04.2024 (Sachbezug: Schutzgut Boden, Schutzgut Mensch, Umgang mit Abfällen)
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Landesplanungsbehörde vom 29.05.2024
(Sachbezug: Schutzgut Fläche, Schutzgut Boden, Schutzgut Klima, Schutzgut biologische Vielfalt, Ausgleichsflächen, Erneuerbare Energien, Umweltbericht) - Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Denkmalschutzbehörde vom 29.05.2024
(Sachbezug: Schutzgut Kulturgüter) - Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Naturschutzbehörde vom 29.05.2024
(Sachbezug: Schutzgut biologische Vielfalt, Schutzgut Arten (Pflanzen und Tiere), Ausgleichsflächen) - Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Wasserbehörde vom 29.05.2024
(Sachbezug: Schutzgut Wasser, Hochwasserschutz) - Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Verkehrsbehörde vom 29.05.2024
(Sachbezug: Schutzgut Mensch, Blendung) - Generaldirektion kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie vom 28.03.2024
(Sachbezug: Schutzgut Kulturgüter, Archäologische Fund- bzw. Verdachtsstellen) - Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom 03.04.2024 (Sachbezug: Schutzgut Boden, Schutzgut Mensch, Unfälle)
- Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft vom 14.03.2024 (Sachbezug: Schutzgut Boden, Schutzgut Mensch, Unfälle)
- SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.04.2024
(Sachbezug: Schutzgut Wasser, Starkregengefährdung) - Amprion vom 09.04.2024 (Sachbezug: Pflanzen)
- Landesjagdverband vom 17.04.2024
(Sachbezug: Schutzgut Fläche, Schutzgut biologische Vielfalt, Schutzgut Pflanzen, Ausgleichsflächen).
Aus der Öffentlichkeit sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen.
Die oben genannten Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht des Bebauungsplanes dokumentiert sind:
- Inhalte des Bebauungsplanes
- Darstellung der bauplanungsrechtlichen Situation
- Beschreibung der geplanten Festsetzungen
- Art, Umfang und Bedarf an Grund und Boden
- Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie
- Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen
- Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)
- Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden Fachgesetze, Fachplanungen, Internationale Schutzgebiete / IUCN, Weitere Schutzgebiete
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario)
- Naturschutz und Landschaftspflege, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung
- Mensch und Gesundheit
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
- Bau-, betriebs- und anlagebedingte Auswirkungen
- Wechselwirkungen
- Betroffenheit von Schutzgebieten
- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
- Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG: Avifauna, Reptilien, Amphibien, Säugetiere – Fledermäuse, Säugetiere – nicht flugfähig, Schmetterlinge, Pflanzen
- Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigung
- Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Flächenbilanzierung, Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Arten und Biotope
- Kompensationsmaßnahmen
- Geprüfte Alternativen (Anderweitige Planungsmöglichkeiten)
- Zusätzliche Angaben: Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen
- Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Waldlaubersheim, den 03.12.2024
Herr Strauß, Ortsbürgermeister