Bebauungsplanverfahren Tauchturm, Gemarkung Strombeg

Bekanntmachung:

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Tauchturm“ in der Gemarkung Stromberg; Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In seiner Sitzung am 08.06.2021 hat der Stadtrat von Stromberg den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Tauchturm“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung zur förmlichen Einleitung des Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Ausgabe 33, am 20.08.2021).

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat die Errichtung eines Indoor-Tauchzentrums sowie eine Wiedernutzbarmachung bzw. Nutzungsänderung der bestehenden baulichen Anlagen im Sinne von Übernachtungs-, Gastronomie- und Kulturangeboten, zum Ziel.

Dabei wird der überwiegende Gebäudebestand erhalten, saniert und wiedernutzbar gemacht. Lediglich eine ca. 100 m lange Produktionshalle und deren Anbau im Osten des Gebietes werden abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Darüber hinaus sollen auf den Freiflächen Möglichkeiten zur Förderung des Fremdenverkehrs in Form von Wohnmobilstell- und Campingplätzen sowie Ferienhäusern in Form von Erdhügelhäusern geschaffen werden. Entsprechend der naturräumlichen Lage im Stromberger Talkessel soll sich das Gesamtprojekt durch eine landschaftsgeeignete Gestaltung auszeichnen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Stromberg:

Flur 6,

Flurstücke 13/1, 14/2 (tlw.), 17/1 (tlw.), 24/1 (tlw.), 28/1 (tlw.), 29 (tlw.), 131/26 (tlw.), 133/27 (tlw.).

Der räumliche Geltungsbereich der weiteren in den Bebauungsplan einbezogenen Flächen erfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Stromberg:

Flur 6,

Flurstücke 11, 12/1, 13/2, 14/2 (tlw.), 17/1 (tlw.), 24/1 (tlw.), 28/1 (tlw.), 29 (tlw.), 31/1, 114/9, 115/12, 119/9, 131/26 (tlw.), 133/27 (tlw.) und 195/9.

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.12.2024 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (§§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten und in gleicher Sitzung den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst sowie zur Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 2 BauGB) gefasst hat, werden die Entwürfe des Bebauungsplanes nunmehr im Zeitraum vom

 27.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025

auf dieser Homepage veröffentlicht.

Zudem liegen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Arten umweltbezogener Informationen, die Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind, können ebenfalls im nebenstehenden Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

Stromberg, 20.01.2025
Claus-Werner Dapper-Fichtner, Stadtbürgermeister