Bebauungsplanverfahren Orthenberger Mühle - OG Bretzenheim

Bekanntmachung:

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Orthenberger Mühle“ in der Gemarkung Bretzenheim; Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In seiner Sitzung am 16.11.2021 hat der Ortsgemeinderat von Bretzenheim den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Orthenberger Mühle“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung zur förmlichen Einleitung des Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Ausgabe 27; 08.07.2022).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, das Gelände der ehemaligen Orthenberger Mühle einer Nutzungsänderung zu unterziehen, um die bestehenden Gebäude – nach erfolgtem Wiederaufbau – einer Nutzung zuzuführen, die grundsätzlich in einem Allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauNVO gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauNVO allgemein zulässig sind.

Nachdem der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 26.06.2024 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und in seiner Sitzung am 06.11.2024 den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst hat, werden die Entwürfe des Bebauungsplanes nunmehr im Zeitraum vom

27.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025

auf dieser Homepage veröffentlicht.

Zudem liegen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Arten umweltbezogener Informationen, die Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind, können ebenfalls im nebenstehenden Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Bretzenheim:

13, 92/2, 14/2, 117, 123, 124/1, 124/5 (TW), 125/1 (TW), 125/2 (TW).

Bretzenheim, 14.01.2025
Olaf Budde, Ortsbürgermeister