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Bebauungsplan Im Schwarzenberg Stromberg
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ in der Gemarkung Stromberg; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat von Stromberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ in der Gemarkung Stromberg gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte mit Veröffentlichung am 10.05.2024 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (KW 19/2025).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer ca. 7,2 ha großen Fläche zu schaffen. Damit leistet die Stadt Stromberg einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende und der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Schwarzenberg“ umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Stromberg:
15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 19/1 (teilweise), 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1 und 26/1 (teilweise).
Die Vorentwürfe der Bebauungsplanung werden in der Zeit vom
28. April 2025 bis einschließlich 27. Mai 2025
auf dieser Internetpräsenz veröffentlicht.
Zudem werden die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Neben der Einstellung auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie der öffentlichen Auslegung erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an:
m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Stromberg, den 14.04.2025
Claus-Werner Dapper-Fichtner
Stadtbürgermeister