Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik für das Teilgebiet „Im langen Morgen“ in der Gemarkung Stromberg;
I. Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


I. Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat von Stromberg hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 den folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik, für das Teilgebiet

„Im langen Morgen“

beschlossen.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Stromberg und wird aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Flur:

Flurstücke:

2

11/0, 12/0, 13/0, 14/0, 15/0, 16/0, 21/0, 22/0, 23/0, 24/0, 25/0, 26/0, 28/0, 29/0, 62/0, 63/0, 64/0, 65/0, 67/2, 86/0 (Weg)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ zu schaffen.

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Vorentwürfe der Bebauungsplanung werden in der Zeit vom

02. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026

auf dieser Internetpräsenz veröffentlicht.

Zudem werden die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24, Tel. 06724 9333 55), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Neben der Einstellung auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie der öffentlichen Auslegung erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei wird die Abgabe auf elektronischem Weg an m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de erbeten.

Stromberg, den 18.02.2026
Claus-Werner Dapper-Fichtner
Stadtbürgermeister