Aufstellung Bebauungsplan zur Anbindung der OL Hargesheim an die K49

Anbindung OL Hargesheim an die K 49

Bauleitplanung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur „Anbindung der Ortslage Hargesheim an die Kreisstraße 49“
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Guldental hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Teilgebiet

„Anbindung der Ortslage Hargesheim an die Kreisstraße 49“

gefasst.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Jahr 5, Ausgabe 2, 12.01.2024).

Ziel der Aufstellung ist die Anbindung der Ortslage Hargesheim, insbesondere die dort befindliche Alfred-Delp-Schule, an die Kreisstraße 49 (K 49) über eine gemarkungsübergreifende Straße, planungsrechtlich zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Heddesheim:

Flur:

Flurstücke:

28

42 teilweise, 43/2 teilweise, 44/2 teilweise, 45/2 teilweise, 46 teilweise, 47/7, 47/8 teilweise, 60 teilweise, 70/15 (K49) teilweise, 71 (Weg) teilweise, 77 (Weg) teilweise, 82, 83 (K 49) teilweise, 84 (Weg) teilweise, 85 (Weg)

12

103 (Weg) teilweise

In seiner Sitzung am 29.04.2025 hat der Ortsgemeinderat über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, eine förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Aus diesem Grund werden die Entwürfe des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

02.06.2025 bis einschließlich 02.07.2025

auf der dieser Internetpräsenz zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Entwürfe der Bebauungsplanung während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24 (Ansprechpartner: Christian Baum, Telefon: 06724 9333 48) eingesehen werden.

Neben der Einstellung auf der Homepage und Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die von der Planung betroffenen Nachbargemeinden werden zudem über die Offenlage benachrichtigt und haben nach § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zur beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei wird um die Abgabe auf elektronischem Weg, an: c.baum@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de, gebeten.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Guldental deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

 Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen und die (erheblichen) Beeinträchtigungen der Planung auf die Schutzgüter ausführlich ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst:

Schutzgut Menschen:

Aufgrund der großen Abstände zu den nächstgelegenen Flächen mit Wohnfunktion von mehr als 600 m lassen sich nachteilige Lärmauswirkungen auf benachbarte Wohnbebauung und somit erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit ausschließen.

Schutzgut Boden

Durch den Bebauungsplan werden Versiegelungen in der Größenordnung von ca.  5.550 m² planungsrechtlich ermöglicht. Betroffen sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Schutzgut Wasser

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der abgegrenzten Zone III B des rechtskräftigen Trinkwasserschutzgebietes „Bad Kreuznach, nördlich der Nahe“. Bei Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der Beachtung der Rechtverordnung des Trinkwasserschutzgebietes sowie der einschlägigen Richtlinien werden diese Gefahr jedoch auf ein unbedenkliches Maß minimiert. Mögliche Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten werden durch Maßgaben der RiStWag vermieden.

Durch die Versiegelung und Überbauung des Bodens im Bereich der geplanten Trasse in einer Größenordnung von ca. 5.550 m² kommt es zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und damit zu einer geringeren potentiellen Grundwasserneubildungsrate. Für den GWK Ellerbach beträgt die Versiegelung der Fläche bezogen auf die Gesamtgröße (185,836 km²) insgesamt 0,003 % und ist daher zu vernachlässigen. Sie wird keine signifikanten Veränderungen hinsichtlich des mengenmäßigen Grundwasserkörperzustands verursachen.

Die Entwässerung des Vorhabens (sowie des anfallenden Außengebietswasser) bzw. die Einleitungen aus der Straßenentwässerung werden durch breitflächige Versickerung über kaskadenartige Mulden ge- plant. Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung  sowie des betriebsbedingten Eintrags  von Nähr- und Schadstoffen in den Grundwasserkörper kann somit ausgeschlossen werden. Durch die breit- flächige Versickerung über die Rasenmulden werden die anfallenden Stoffe zurückgehalten, so dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Schutzgut Klima/Luft

Die planungsrechtlich ermöglichte Versiegelung in einer Größenordnung von ca.  5.550 m² ist mit einem Verlust der vorhandenen Kaltluftproduktionsflächen und mit einer Erhöhung der Wärmebelastung inner- halb des Geltungsbereiches verbunden.

Durch die Festsetzung von 47 Straßenbäumen (sowie weiteren 80 Stück auf der Gemarkung Hargesheim, im dortigen Bebauungsplan entsprechend festgesetzt) werden jedoch Biotopstrukturen geschaffen, die langfristig durch Regulierung des Mikroklimas und Filterung von Luftschadstoffen die Beeinträchtigungen verringern und ausgleichen und zu einem ausgeglichenerem Kleinklima beitragen.

Mit Realisierung der Anbindungsstraße werden die Lärm- und Abgasbelastungen in der Ortsdurchfahrt Hargesheim an den Einzelbebauungen durch die Entlastung der bestehenden K 49 und L 236 vom Durchgangsverkehr vermindert. Zudem verkürzt sich die Strecke für Verkehrsteilnehmer, die aus nördlicher und östlicher Richtung kommend die Ortslage Hargesheim bzw. Alfred-Delp-Schule als Ziel haben, um mindestens 5 km, so dass auch dadurch der CO2 Ausstoß deutlich verringert werden kann.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Durch die Realisierung des Bebauungsplans gehen die vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen bau- und anlagebedingt vollständig verloren. Das Plangebiet ist durch anthropogen bedingte Biotope geprägt, es überwiegen Ackerflächen. Diese Biotope sind häufigen Störungen und Beeinträchtigungen aus- gesetzt, leicht ersetzbar und weisen eine sehr geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz auf. Für das Schutzgut Pflanzen besteht kein Ausgleichserfordernis.

Anlage- und Betriebsbedingt können Barrierewirkungen durch die Trennwirkung der Verkehrstrasse, die Zerschneidung von Lebensräumen und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen der relevanten Arten, die Behinderung des Populationsaustauschs und Isolationseffekte ausgelöst werden. Es werden jedoch ausschließlich Flächen beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung eine geringe Lebensraumqualität aufweisen und hinsichtlich der zu beurteilenden Funktion „Vielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt“ von untergeordneter Bedeutung sind.

Bei den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten handelt es sich um weit verbreitete und wenig spezialisierte Arten. Es kann bei den allgemein häufigen und weit verbreiteten Arten davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird und es zu keiner signifikanten Verschlechterung des Lebensraumes kommt.

Hinsichtlich der bodenbrütenden Arten der offenen Feldflur, wie beispielsweise der Feldlerche oder der Wiesenschafstelze, liegen die Brutstätten nach Aussagen des Artenschutzgutachters deutlich abgerückt von der zukünftigen Trasse, so dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Unter Zugrundelegung einer Baufeldfreimachung bzw. Abschieben des Oberbodens im Winterhalbjahr können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und erhebliche Beeinträchtigungen auf diese Arten ausgeschlossen werden.

Schutzgut Landschaft

Die Realisierung des Bebauungsplans ist mit einer Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft verbunden. Es werden jedoch keine landschaftsbildprägenden Elemente beansprucht, da überwiegend ackerbaulich genutzte Flächen von dem Eingriff betroffen sind. Zudem ist die Intensität des Eingriffs als vergleichsweise gering zu bezeichnen, da keine nennenswerten Dammlagen oder Brückenbauwerke, die das Landschaftsbild deutlich stärker beeinträchtigen können, geplant sind.

Durch  die Festsetzung von 47 Straßenbäumen (sowie weiteren 80 Stück  auf der  Gemarkung Hargesheim, im dortigen Bebauungsplan entsprechend festgesetzt) kann das Ziel einer besseren Einbindung in die  Landschaft  erreicht  werden und  die  verbleibenden  geringfügigen  Beeinträchtigungen  des Landschaftsbildes minimiert bzw. vermieden werden.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Bodendenkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Da archäologische Funde nie gänzlich auszuschließen sind, sind Erd- und Bauarbeiten gemäß § 21 Abs. 2 DSchG der Denkmalfachbehörde frühzeitig anzuzeigen. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit ausgeschlossen werden.

Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Ausgleich

Der Bebauungsplan sieht u. a. folgende eingriffsminimierende Festsetzungen vor:

  • Artenschutz: Festsetzungen von Fristen für Eingriffe zur Sicherung artenschutzrechtlicher Erfordernisse.
  • Klimaschutz:  Schaffung von Grünflächen; Schaffung von zusätzlichen Grünstrukturen durch Festsetzung von Baumpflanzungen.
  • Grundwasserschutz: Nachrichtliche Übernahme des Wasserschutzgebietes.
  • Denkmalschutz: Hinweise zur Anzeigepflicht von Erd- und Bauarbeiten  und  Meldung von Funden gemäß Denkmalschutzpflegegesetz.

Als Maßnahmen zum Ausgleich werden 80 Einzelbäume, Öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der  Rückhaltung und  Versickerung von  Niederschlagswasser gemäß  § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB  mit Überlagerung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,  Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt.

Zudem werden Öffentlichen Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit Überlagerung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,  Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Diese vier Teilflächen weisen in der Summe eine Größe von ca. 19.640 m² auf. Es werden 4.522 m² als Ausgleich in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gestellt. In der Umweltprüfung zum Bebauungsplan „Anbindung der Ortslage Hargesheim an die K 49“ der Ortsgemeinde Hargesheim wurde ein Defizit von 1.554 m² ermittelt, das auf der Teilfläche 1 (der größten der 4 Teilflächen) ausgeglichen werden soll. Die Sicherung erfolgt über städtebauliche Verträge. Es verbleibt auf der Teilfläche 1 (der größten der 4 Teilflächen) letztlich ein Überschuss von 13.564 m², die im Sinne eines Ökokontos für andere Eingriffe herangezogen werden können. Insgesamt kann der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf Grund der Vorprägung des Standortes in einer großflächig ausgeräumten Landschaft als geeignet für die Anlage einer Verbindungsstraße ein- geschätzt werden. Planungsalternativen sind auf Grund der räumlichen Situation nicht gegeben. Die schwerwiegendsten Eingriffe erfolgen im Bereich des Schutzguts Boden.  Unter der Prämisse, dass die notwendigen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden, kann der Eingriff vollständig kompensiert und eine Aufwertung von vormals ackerbaulich genutzten Flächen verzeichnet werden.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Die Artenschutzrechtliche Beurteilung enthält neben der Beschreibung zum Anlass und der Aufgabenstellung die Methode der Untersuchungen, die rechtlichen Grundlagen und die Charakterisierung des Bestands. Es werden Aussagen getroffen zu der Biotoptypenausstattung des Gebietes und zu den Wirkfaktoren des Vorhabens auf Arten und Biotope.

In der Beurteilung werden Vögel, Reptilien und sonstige Artengruppen betrachtet und erfasst. Im Ergebnis werden Maßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen und zur Vermeidung vermeidbarer Beeinträchtigungen der betroffenen Individuen und ihrer Entwicklungsformen vorgeschlagen, um das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbote zu vermeiden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Vorhaben bei der Umsetzung der Maßnahmen aller Voraussicht nach ohne Verstoß gegen die Bestimmungen der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG möglich ist.

Verkehrsgutachten nebst Ergänzungen

Das Verkehrsgutachten (Stand November 2022) beinhaltet neben der Beschreibung der Ausgangssituation, der Aufgabenstellung und der Konzeption und Durchführung die Prognose der Verkehrsmengen unter Beachtung der Entwicklung der Wohnbevölkerung sowie der Veränderungen der lokalen Infrastruktur. Ein sog. Prognose-Null-Fall dient als Vergleichsgrundlage der zu erwartenden Verkehrsentwicklung. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der künftigen Verkehrsverhältnisse.

Die Ergänzung des Gutachtens (Vermerk vom 30.04.2025) beinhaltet die Untersuchung von Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen der Stadt Bad Kreuznach.

Mit Ergänzung vom 19.02.2025 wurde die Eingabe der Stadt Bad Kreuznach im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Erläuterungen zur Entwässerungskonzeption

Die Erläuterungen beschreiben die Bestandssituation des Gebietes und die geplante Regenwasserbewirtschaftung in Form von dezentralen Rückhaltungen.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen seitens der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Schutzgut Mensch
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit, 15.01.2025
  • Landesbetrieb Mobilität (Bad Kreuznach), 15.01.2025
  • Stadt Bad Kreuznach, 15.01.2025

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Lebensumfeld, zu Lärmbelastung, zu Verkehrsbelastung, zu Verkehrsführung, zu Verkehrssicherheit,

  • Schutzgut Boden/Wasser
  • Landesbetrieb Mobilität (Bad Kreuznach), 15.01.2025
  • Landesamt für Geologie und Bergbau (Mainz), 17.01.2025
  • Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (Gensingen), 21.01.2025
  • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 16.01.2025
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Koblenz), 03.02.2025

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Wasserschutzgebiet II und III, zu Hochwasserschutz, zum Umgang mit Niederschlagswasser, zu Grundwasserschutz, zum Bergbau und Altbergbau, zu Rohstoffgeologie, zu Regelwerken bei Eingriffen in Boden und Baugrund, zum Umgang mit Wasserquellbereichen, zu Bodenerosion, zu Starkregen- und Sturzflutvorsorge, zu Schmutzwasserbeseitigung, zu Wasserhaushaltsbilanz, zu allgemeinen Wasserwirtschaft

  • Schutzgut Tiere/Pflanzen
  • Landesbetrieb Mobilität (Bad Kreuznach), 15.01.2025
  • Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (Gensingen), 21.01.2025
  • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 16.01.2025

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Lebensraum für Tiere/Pflanzen, zum Ökosystem, zu Kompensationsmaßnahmen, zu naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekten,

  • Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
        
  • Stadt Bad Kreuznach, 15.01.2025

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu landschaftsgebundenen Erholung, zu Zerschneidung der Landschaft

  • Schutzgut Klima/Luft

 Es liegen keine Stellungnahmen mit Hinweisen zu diesem Thema vor

 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Deutsche Telekom Technik GmbH (Mainz), 19.12.2024)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe – Landesarchäologie (Mainz), 10.01.2025
  • Landesbetrieb Mobilität (Bad Kreuznach), 15.01.2025
  • Stadt Bad Kreuznach, 15.01.2025
  • Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 16.01.2025

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums, zum Verkehrsgutachten, zum Radwegenetz, zu Finanzierung der Maßnahme, zu Versorgungsleitungen, zu dem Vorkommen und dem Umgang mit archäologischen Funden, zu denkmalschutzrechtlichen Belangen.

Guldental, den 21.05.2025

Herr Schermuly, Ortsbürgermeister