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Aufstellung Bebauungsplan Obere Kreuzgewann, Auf dem Hübel, OG Waldlaubersheim"
Öffentliche Bekanntmachung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ für das Teilgebiet „Obere Kreuzgewann, Auf dem Hübel“, Gemarkung Waldlaubersheim;
I. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
In seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 hat der Ortsgemeinderat von Waldlaubersheim den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ für das Teilgebiet:
„Obere Kreuzgewann, Auf dem Hübel“
beschlossen.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Waldlaubersheim und ist darüber hinaus aus dem am Ende dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan ersichtlich:
Flur: | Flurstücke: |
4 |
Teilfläche Nord:
Teilfläche Süd: 48 (teilweise), 49, 50, 51,77 (teilweise, Wirtschaftsweg) |
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bauplanungs- und bauordnungserchtlichen Grundlagen, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik, zu schaffen.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes können in der Zeit vom
01. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
auf dieser Internetpräsenz eingesehen werden eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24, Telefon: 06724 9333 55, E-Mail: m.hilkert@vg-ls.de), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der genannten Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung der Ortsgemeinde Waldlaubersheim zu äußern. Stellungnahmen sind schriftlich einzureichen. Wir bitten hierbei um bevorzugte Einreichung auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Lageplan:

Waldlaubersheim, 18.05.2026
Torsten Strauß, Ortsbürgermeister