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Auf dem Lindchen
Bekanntmachung:
3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Lindchen“ der Ortsgemeinde Warmsroth; Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Anhörung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
In seiner Sitzung am 02.03.2023 hat der Ortsgemeinderat von Warmsroth den Beschluss zur 3. Änderung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Lindchen“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung zur förmlichen Einleitung des Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 01.12.2023 (Ausgabe-Nr.: 48, Jahrgang: 4).
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt einer höheren Bau- und Gestaltungsfreiheit, im Sinne einer Nachverdichtung, Rechnung zu tragen. Der städtebauliche Belang ist in dem Berücksichtigungsgebot des § 1 Abs. 1 BauGB darin begründet, wonach bei der Aufstellung von Bebauungsplänen u.a. auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu beachten sind.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 den Beschluss zur förmlichen Offenlage und zur Beteiligung der Behörden- und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gefasst (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
Demnach werden die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung etc.) in der Zeit vom
30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024
nach § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Internetpräsenz zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht.
Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit, während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) Auskunft über die Planung erhalten.
Neben der Einstellung auf dieser Internetpräsenz und Auslegung in der Verwaltungsstelle Stromberg, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Die Veröffentlichung kann über den folgenden Link eingesehen werden: https://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938
Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die gegenständliche Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und haben ebenfalls Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Gleiches gilt für die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 83/22 und 83/28 der Flur 6 in der Gemarkung Warmsroth.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Umweltbericht [Viriditas (2023): Ortsgemeinde Warmsroth Bebauungsplan ´Auf dem Lindchen´ 3. Änderung – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung: Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Stand: Februar 2024; separater Bestandteil der Begründung] mit den gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten (s. u.)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [Viriditas (2023): Ortsgemeinde Warmsroth Bebauungsplan ´Auf dem Lindchen´ 3. Änderung – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung. Stand: Juni 2023. Weiler] mit den abzuarbeitenden Artenschutz-Belangen (s.u.)
- Bisher eingegangene Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden:
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 12.01.2024): zu den zu beachtenden artenschutzrechtlichen Belangen; zum Erhalt der im Ursprungsplan festgesetzten Pflanzflächen etc.
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Untere Denkmalschutzbehörde (Schreiben vom 12.01.2024): zu den zu beachtenden Maßnahmen im Fall eines archäologischen Fundes.
- Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz (Schreiben vom 02.01.2024): zum Verdacht möglicher Altlasten im Boden; zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes.
Der unter (1) aufgeführte Umweltbericht enthält die gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte im gebotenen Detaillierungsgrad der Bebauungsplanung, so v.a. Aussagen zum gesetzlichen Rahmen und zum Anlass der Planung, zur Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches, zu den umweltprüfungsrelevanten Inhalten des Bebauungsplans, zu rechtlichen Restriktionen und übergeordneten Planungen; sodann erfolgt eine Bestandsanalyse (untergliedert in die verschiedenen Schutzgüter – so v.a. Mensch, Bodenhaushalt, Grundwasser und Oberflächengewässer, Klimafunktionen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter – in Text und Karte; dies bildet die Grundlage für die (ebenfalls wieder schutzgutbezogene) Auswirkungsanalyse, die unterteilt ist in Auswirkungen bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung, einschließlich einer Betrachtung der Wechselwirkungen und der kumulativen Wirkungen; sodann werden Schutz-, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet, die in die daraufhin folgende Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung eingeflossen sind; zudem werden Aussagen getroffen zum Umgang mit Emissionen, Abfall und Abwasser, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung, zu ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a BauGB, zur Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten, und es werden Hinweise zum Monitoring gegeben; schließlich erfolgt eine allgemein verständliche Zusammenfassung und eine Angabe der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden.
Der unter (2) aufgeführte Artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält u. a. Aussagen zur Methodik, zu Datengrundlagen, zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozessen; zur Biotopstruktur; zu relevanten Tier- und Pflanzenarten und ihrer jeweilige Betroffenheit; zu potenziellen Maßnahmen zur Vermeidung sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, zur Betroffenheit von geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie u.a..
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und zur biologischen Vielfalt finden sich in (1), (2), (3a), (3c):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: aktuelle Situation, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit und Vorbelastung für das Schutzgut; Schutzgebiete und –objekte nach Naturschutzrecht, Zustand der eingriffsrelevanten Lebensräume und Habitatqualität für dortige Nutzer, artenschutzrechtliche Bewertung, naturschutzfachliches Konfliktpotenzial, zu den getroffenen Festsetzungen zur Vermeidung und zur Aufwertung; Eingriffs- / Ausgleichs-Bilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Monitoring.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden / Fläche finden sich in (1) und (3c):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: aktuelle Situation; Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen; Auswirkungen der Planung auf die Versiegelung; schutzgutbezogene Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sowie Kompensation.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: aktuelle Situation Gewässer, zu oberirdischen Gewässern, zu Auswirkung bei Umsetzung der Planung, zur kommunalen Abwasserbeseitigung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima / Luft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft; keine negativen Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft; keine negativen Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1) und (3b):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Nicht-Vorliegen bedeutsamer Kultur- oder Sachgüter; Hinweise beim aufdecken archäologischer Funde.
Warmsroth, 10.09.2024
Ortsbürgermeister Björn Engelhardt