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Anbindung Ortslage Hargesheim
Bekanntmachung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Anbindung der Ortslage Hargesheim an die Kreisstraße K49“ der Ortsgemeinde Guldental in der Gemarkung Heddesheim
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Der Ortsgemeinderat Guldental hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Teilgebiet
„Anbindung der Ortslage Hargesheim an die Kreisstraße K49“
gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt (Nr. 2/2024) der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg mit Datum am 12.01.2024 öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 28.11.2024 hat der Ortsgemeinderat sodann beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Satzungstext und Begründung) können aus diesem Grund in der Zeit vom
09. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2024
auf dieser Internetpräsenz eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Baum, Zimmer 24, Telefon: 06724 9333 48), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der vorgenannten Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung der Ortsgemeinde Guldental zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: c.baum@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Guldental, den 02.12.2024
Peter Schermuly, Ortsbürgermeister