Änderung Flächennutzungsplan Sondergebiet, Gemarkung Stromberg

Bekanntmachung:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg – zur Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Stromberg; Offenlage des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Auf Antrag des Stadtrates Stromberg, hat der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg - zur Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Stromberg beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung zur Einleitung des förmlichen Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 08.10.2021, Ausgabe 40.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, erfolgte in der Sitzung des Stadtrates Stromberg am 08.06.2021.

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem seit Jahren brachliegenden Gelände der ehemaligen Bannmühle die Errichtung eines Indoor-Tauchzentrums sowie eine Wiedernutzbarmachung bzw. Nutzungsänderung der bestehenden baulichen Anlagen im Sinne von Übernach-tungs-, Gastronomie- und Kulturangeboten. Dabei wird der überwiegende Gebäudebestand erhalten, saniert und wiedernutzbar gemacht. Lediglich eine ca. 100 m lange Halle und deren Anbau im Osten des Gebietes werden abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Darüber hinaus sollen auf den Freiflächen Möglichkeiten zur Förderung des Fremdenverkehrs in Form von Wohnmobilstell- und Campingplätzen sowie Ferienhäusern geschaffen werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg – aktuell noch als Gewerbefläche dargestellt. Da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde zu entwickeln ist, muss eine Änderung desselben im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen, wonach der vorgesehene Geltungsbereich als Sondergebietsfläche darzustellen ist.

Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2024 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (§§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten und in gleicher Sitzung den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 2 BauGB) gefasst hat, werden die Entwürfe des Flächennutzungsplanverfahrens nunmehr im Zeitraum vom

27.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025

auf dieser Homepage veröffentlicht.

Zudem liegen die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Arten umweltbezogener Informationen, die Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind, können ebenfalls im nebenstehenden Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

Langenlonsheim, 20.01.2025
Michael Cyfka, Bürgermeister