Änderung Flächennutzungsplan SO PV Gemarkung Stromberg

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg, zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen – Photovoltaikanlage“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat von Stromberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ in der Gemarkung Stromberg gefasst.

Da die beabsichtigte Nutzung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Damit leistet die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende und der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Die Planung beinhaltet eine Anlage der erneuerbaren Energiegewinnung und dient damit dem Klimaschutz. Den Vorgaben des § 1a Abs. 5 BauGB, dass im Rahmen der Bauleit- planung den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden sollen wird somit entsprochen.

Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung werden in der Zeit vom

28. April 2025 bis einschließlich 27. Mai 2025

auf dieser Internetpräsenz veröffentlicht.

Zudem werden die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Neben der Einstellung auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie der öffentlichen Auslegung erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an:

m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Hinweis:

Der förmliche Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung erfolgt zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Langenlonsheim, den 14.04.2025

Michael Cyfka

Bürgermeister