Änderung Flächennutzungsplan SO PV Gemarkung Stromberg-1

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Stromberg; Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und förmliches Auslegungsverfahren § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg, im Sinne des § 5 BauGB, zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der Gemarkung Stromberg, gefasst.

Wie in der öffentlichen Bekanntmachung vom 25.04.2025 bekannt gemacht, wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bereits vor dem förmlichen Aufstellungsbeschluss durchgeführt. Diese Vorgehensweise erfolgte zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Gewährleistung einer effizienten Verfahrensgestaltung.

Ebenfalls in seiner Sitzung am 12.11.2025 hat der Verbandsgemeinderat über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB beraten und entsprechende Beschlüsse hierzu herbeigeführt sowie die Planung zur Offenlage freigegeben.

Daher liegen die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom

15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

auf dieser Homepage zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem werden die Entwurfsunterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Neben der Einstellung auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie der öffentlichen Auslegung erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Langenlonsheim,. den 27.11.2025
Michael Cyfka
Bürgermeister