- Unsere Verbandsgemeinde
- Verwaltung & Politik
- Ausschreibungen
- Hinweis zu einem Angebotsplan hinsichtlich Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Ausbau Kleine Straße u. Kreuzstraße, Bretzenheim
- Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung Kanalsanierung 2026 OG Waldlaubersheim Teil 2
- Ausbildung in der Verbandsgemeinde
- Bauleitplanung
- Öffentliche Bekanntmachungen Wegeeinziehungsverfahren
- Bauplätze / Neubaugebiete
- Formulare
- Gremien
- Radwegekonzeption
- Satzungen
- Sprechstunden
- Standesamt
- Stellenangebote
- Jobangebote aus unseren Ortsgemeinden und der Stadt
- Ver- und Entsorgung
- Verwaltung
- WAHLEN
- Ausschreibungen
- Bildung & Soziales
- Büchereien & Bücherschränke
- Bürgerbusse
- Defibrillatoren in der Verbandsgemeinde
- Ehrenamt - Ich bin dabei
- Erwachsenenbildung
- Freibäder & Sauna
- Hilfen in allen Lebenslagen
- Jugend
- Kindertagesstätten
- Kirchengemeinden
- PFLEGESTÜTZPUNKTE
- Schulen
- Senioren
- VERANSTALTUNGSKALENDER
- Veranstaltungen melden
- Veranstaltungsräume
- Vereinsregister
- Umwelt & Klimaschutz
- Tourismus
Aufstellung BPlan Sondergebiet Solar Stromberg
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ in der Gemarkung Stromberg; Förmliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Stromberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 10.05.2024 (KW 19/2024).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer ca. 7,2 ha großen Fläche zu schaffen. Damit leistet die Stadt Stromberg einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende und der Ausbauziele des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Schwarzenberg“ umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Stromberg:
15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 19/1 (teilweise), 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1 und 26/1 (teilweise).
In seiner Sitzung am 11.11.2025 hat der Stadtrat von Stromberg über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, den Bebauungsplan, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, förmlich auszulegen.
Aus diesem Grund werden die Entwürfe des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf dieser Homepage zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Bebauungsplanung während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24 (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) eingesehen werden.
Neben der Einstellung auf der Homepage und Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die von der Planung betroffenen Nachbargemeinden werden zudem über die Offenlage benachrichtigt und haben nach § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zur beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei wird um die Abgabe auf elektronischem Weg, an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de, gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Stromberg, den 27.11.2025
Herr Claus-Werner Dapper-Fichtner
Stadtbürgermeister