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4. Änderung Schlittenweg Bretzenheim
Bekanntmachung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schlittenweg“ in der Gemarkung Bretzenheim; Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Bretzenheim hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Schlittenweg“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, am 22.12.2023 (Ausgabe 51/52, Jahrgang 4).
Nachdem der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2024 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und in gleicher Sitzung den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst hat, werden die Entwürfe des Bebauungsplanes nunmehr im Zeitraum vom
16. Juni 2025 bis 18. Juli 2025
auf dieser Homepage veröffentlicht.
Zudem liegen die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24 (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Neben der Einstellung auf der Homepage und Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, erfolgt zudem eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die von der Planung berührten Nachbargemeinden werden zudem über die Offenlage benachrichtigt und haben gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei wird um Abgabe auf elektronischem Weg, an: m.hilkert@vg-ls.de, oder rathaus@vg-ls.de, gebeten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Bretzenheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der in der vorliegenden 4. Änderung festgesetzte Änderungsbereich umfasst nur eine Teilfläche der Ursprungsfassung des Bebauungsplans „Schlittenweg“ und wird in der nebenstehenden Planzeichnung ersichtlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Der Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Schlittenweg“ wurde im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt und ist Bestandteil der Begründung. Er enthält alle gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB erforderlichen Inhalte, u. a. Aussagen zum Anlass und zu den Zielen der Planung, zur Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie zu den umweltrelevanten Inhalten des Bebauungsplans. Zudem enthält er eine Bestandsaufnahme und Bewertung zu den Schutzgütern – Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter – und beschreibt die möglichen Auswirkungen der Planung. Darauf aufbauend enthält der Umweltbericht eine Auswirkungsanalyse bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung, einschließlich möglicher Wechselwirkungen und kumulativer Wirkungen. Auch werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen sowie Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung, Abfall- und Abwasserbewirtschaftung gegeben. Abschließend enthält der Umweltbericht eine allgemein verständliche Zusammenfassung und eine Quellenangabe.
Bisher eingegangene Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen Hinweise zu folgenden umweltbezogenen Aspekten ein:
- Belange des Natur- und Artenschutzes und Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen (z. B. Streuobstbäume, Vegetationsflächen)
- Hinweise zur archäologischen Fundstelle „Amerikanisches Kriegsgefangenenlager“ und zu Bodendenkmälern (Generaldirektion Archäologie)
- Empfehlungen zu einer umweltgerechten Oberflächenwasserbewirtschaftung, zur Löschwasserversorgung und zur Brandschutzsicherheit (SGD Nord, Untere Wasserbehörde, Brandschutzdienststelle)
- Hinweise zu geologisch bedingten Baugrundbedingungen und zur Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens (Landesamt für Geologie und Bergbau)
- Hinweise zur Starkregengefährdung und zur Anpassung an mögliche Überflutungsrisiken (SGD Nord)
- Hinweise zu Aspekten des Klimaschutzes und der Energieeffizienz (Kreisverwaltung / Klimaschutzmanagement)
Diese Hinweise und Anregungen wurden geprüft und – soweit planungsrelevant – in die Planung einbezogen.
Umweltbezogene Informationen zu einzelnen Schutzgütern
- Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung; gesundheitsschädliche Folgen sind nicht zu erwarten.
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen zu den betroffenen Flächen (vorwiegend intensiv genutzte Sport- und Verkehrsflächen); keine erheblichen Beeinträchtigungen, da bereits vorbelastet; Kompensation durch Erweiterung der Vegetationsflächen (A2) um ca. 2.700 m².
- Schutzgut Boden: Hinweise auf eine zusätzliche Versiegelung von ca. 2.696 m² und Ausgleich durch die genannten Kompensationsmaßnahmen. Hinweise zur Tragfähigkeit und zur Erstellung eines Baugrundgutachtens wurden aufgenommen.
- Schutzgut Wasser: Aussagen zu den Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung auf den Oberflächenabfluss; Hinweise zu einer naturnahen Oberflächenwasserbewirtschaftung und zur Berücksichtigung der Starkregengefährdung (z. B. Notwasserwege, hochwasserangepasste Bauweise).
- Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu einer moderaten Erhöhung der lokalen Wärmebelastung ohne relevante Auswirkungen auf das Regionalklima. Empfehlungen zu erneuerbaren Energien und energetischer Optimierung wurden aufgenommen.
- Schutzgut Landschaft: Aussagen zu geringen Auswirkungen auf das Landschaftsbild; die Nutzung bleibt insgesamt erhalten.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Aussagen zu einer bekannten archäologischen Fundstelle im Sportplatzbereich; vorsorgliche Hinweise zu archäologischen Untersuchungen und Beobachtungen sind in die Planung eingeflossen.
Bretzenheim, 04.06.2025
Olaf Budde, Ortsbürgermeister